Bußgeld droht

Parkverbote ohne Schilder: An diesen fünf Orten darf man das Auto nicht abstellen

Alice Vicentini

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14.3.2023, 14:03 Uhr
Parkverbote können auch an Stellen gelten, selbst wenn keine Hinweisschilder vorhanden sind.

© via www.imago-images.de Parkverbote können auch an Stellen gelten, selbst wenn keine Hinweisschilder vorhanden sind.

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Halten und Parken. Letzteres kommt vor, sobald man das eigene Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. In § 12 StVO wird festgehalten, wo das Halten und das Parken unzulässig sind. Dabei muss es teilweise keine Verkehrsschilder geben.

Das Halten ist bei engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten untersagt (§ 12 Abs. 1). Parken ist ebenfalls an fünf Stellen verboten - auch wenn dafür nicht mal ein Schild nötig ist. Ein Überblick.

1. Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen

In einem Bereich von fünf Metern vor und hinter einer Einmündung ist das Parken nicht gestattet. Maßgeblich dabei sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Wenn sich auf der rechten Seite der Fahrbahn ein Radweg befindet, muss dieser Bereich auf acht Meter erweitert werden, um einen ausreichenden Freiraum für den Verkehr zu gewährleisten.

2. Auf schmalen Fahrbahnen

Das Parken ist auch im Bereich einer engen Straße verboten. Gemäß der Rechtsprechung wird eine Straßenstelle als "eng" betrachtet, wenn der verbleibende Raum für ein Fahrzeug mit einer maximalen Breite von 2,55 Meter zuzüglich eines Seitenabstands von 0,50 Meter bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichend ist, um durchzufahren (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO). Dabei ist auch die Breite der Gegenfahrbahn zu berücksichtigen. Dementsprechend muss ein Haltender in der Regel eine Breite von 3,05 Meter zur gegenüberliegenden Fahrbahn freihalten.

3. Auf Gehwegen

Wie es der Name schon sagt, gehören Gehwege vorwiegend den Fußgängern. Das Parken auf dem Gehweg ist Autofahrern also untersagt. Auch für Moped- und Motorrad-Fahrer gilt die gleiche Regel. Ob das Parken auf Gehsteigen doch erlaubt ist, verraten die Parkflächenmarkierung oder die Parkschilder.

4. Vor Bordsteinabsenkungen

Bordsteinabsenkungen sind für Rollstuhlfahrer von besonderer Bedeutung, da sie das Überqueren der Straße und den Wechsel zwischen Straße und Bürgersteig erleichtern. Daher ist das Parken vor abgesenkten Bordsteinen grundsätzlich nicht gestattet.

5. Einschränkung der Nutzung markierter Parkflächen

Es ist untersagt, Fahrzeuge so zu parken, dass dadurch die Nutzung von markierten Parkflächen verhindert oder beeinträchtigt wird. Parkflächen sind für alle Verkehrsteilnehmer vorgesehen und sollten deshalb frei zugänglich bleiben.

Bei Verstößen beim Parken oder Halten droht Autofahrern ein Bußgeld in Höhe zwischen zehn und 100 Euro.