Eine Wissenschaft für sich
Vorschriften, Gültigkeit, Anbringung: Verwirrung um die elektronische Parkscheibe
10.11.2023, 17:45 Uhr
Die Funktionsweise der digitalen Parkscheibe ist prinzipiell recht einfach. Der ADAC Clubjurist Alexander Sievers erklärt sie in einem Video auf der Homepage des Automobilclubs wie folgt: "Die digitale Parkscheibe hat einen elektronischen Bewegungsmelder, der sich beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellt." Klingt unkompliziert, ist es erstmal auch.
Schon etwas komplizierter wird die Angelegenheit, wenn man sich mit den Voraussetzungen befasst, die das digitale Hilfsmittel zur Parkzeiterfassung erfüllen muss - in Deutschland sind das eine ganze Menge. Wie die Website "Digitale-Parkscheibe.de" weiß, müssen die Modelle über eine Typengenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes verfügen. Diese muss in Form einer Zulassungsnummer auf der digitalen Parkscheibe vermerkt sein.
Das Display muss die Zeit im 24-Stunden Format anzeigen, wobei die Zeitangabe mindestens zwei Zentimeter hoch sein muss. Außerdem muss das Wort "Ankunftszeit" in deutscher Sprache auf der Parkscheibe geschrieben stehen. Unabdingbar ist auch die Kennzeichnung der Parkscheibe mit dem Verkehrszeichen 314 - besser bekannt als weißes "P" auf blauem Grund.
Nicht erlaubt sind andere Darstellungen auf der Außenseite der Parkscheibe, etwa die Abbildung von Werbelogos. Am Wichtigsten aber: Die Parkzeit darf sich nicht mehr ändern, nachdem der Motor des Fahrzeugs abgestellt wurde. Verfügt eine digitale Parkscheibe über eine solche Funktion, ist sie in jedem Falle unzulässig.
Trotz Erfüllung rechtlicher Vorgaben: Digitale Parkscheibe nicht überall gültig
Erfüllen digitale Parkscheiben wie der Amazon-Bestseller Needit Park Lite die oben genannten Vorgaben, müssen sie im gesamten öffentlichen Verkehrsraum akzeptiert werden. Wer hinter dieser Formulierung eine universelle Gültigkeit der elektronischen Parkzeiterfasser vermutet, wird aber enttäuscht: Denn hier liegt der Teufel im Detail: Private Parkraumbetreiber - etwa Supermärkte - dürfen in ihren Parkbedingungen selbst entscheiden, ob sie digitale Parkscheiben akzeptieren. Parkt man auf einem Privatparkplatz, sollte man sich vorher also über die dort geltenden Bedingungen informieren.
Außerdem gilt zu beachten, dass es bezüglich der digitalen Parkscheibe keine einheitliche europäische Regelung gibt. In Österreich, Belgien und der Schweiz beispielsweise werden nur analoge Parkscheiben akzeptiert, in Dänemark und den Niederlanden hingegen sind deren digitale Pendants erlaubt. Allerdings gilt auch hier: Modelle, die in Deutschland zugelassen sind, sind nicht automatisch für andere Länder geeignet. Deswegen empfiehlt der ADAC, im Ausland lieber auf elektronische Parkscheiben zu verzichten.
Platzierung: Entscheidend ist nicht wo, sondern wie
Wenn man sich die Mühe gemacht hat, die Eignung und Gültigkeit der digitalen Parkscheibe zu überprüfen, drängt sich eine weitere, wichtige Frage auf: Wohin damit? Denn zur Platzierung der Parkscheibe gibt es ebenfalls keine einheitliche Vorschrift - Autofahrer müssen lediglich darauf achten, dass sie "gut sichtbar" im Fahrzeug ausgelegt ist. Eine Empfehlung findet sich häufig in der Gebrauchsanweisung der Parkscheiben - etwa die Platzierung unten rechts an der Windschutzscheibe.
Entscheidend ist aber viel weniger wo, sondern in welchem Zustand die Parkscheibe angebracht wird. Der ultimative Tipp von ADAC-Jurist Sievers: Immer schauen, ob die Batterie aufgeladen ist. Falls das nicht der Fall ist, und die Parkscheibe bei der Kontrolle keine Zeit anzeigt, droht ein Bußgeld.
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