Übernachten im Freien

Diese Regeln müssen Sie beim Wildcamping beachten

Nina Dworschak

Volontärin Region & Bayern

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28.7.2021, 09:39 Uhr
Einfach in der freien Natur campen? Dabei sind zahlreiche Regeln zu beachten.

© Pexels, Pixabay, Lizenz CC0 Einfach in der freien Natur campen? Dabei sind zahlreiche Regeln zu beachten.

Naturnaher Urlaub ist auch dieses Jahr wieder gefragt. Viele Campingplätze in der Region sind derzeit beliebt. So mancher genießt die Reise mit Camper oder Zelt allerdings lieber ohne Platzzuteilung und geht zum Schlafen in die Wildnis. Gerade in Coronazeiten wurde aus dieser Not eine Tugend. Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt.

Naturgenuss ist nicht gleich Campingfreude

Grundsätzlich hat in in Bayern jeder ein Recht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur. So regelt es das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Eine gesonderte Erlaubnis, etwa des Grundstückeigentümers, ist nicht notwendig. Allerdings regelt das Gesetzt nur das Betreten eines Ortes. Da Camping allerdings laut bayerischem Umweltministerium nicht zum "normale Betreten" zählt, gelten hier andere Regeln.

Neben den Bestimmungen des Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind das die vor Ort geltenden Satzungen der Gemeinde und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese erlaubt in Paragraph 12 beispielsweise, dass überall dort geparkt werden darf, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das gilt auch für Wohnmobile.


Erster Urlaub mit dem Wohnmobil? Das sollen Einsteiger wissen.


Auch das Übernachten ist erlaubt, allerdings nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Ein Polizeisprecher erklärt: "Wer die Markise ausrollt und Tisch und Stühle aufstellt, dürfte wohl eher im klassischen Sinne 'Campen'." Das heißt: Eine Übernachtung auf einem Parkplatz am See ist erlaubt, wenn sich der Fahrer erholen muss – klassisches Campen aber nicht.

Spezielle Stellplätze für Camper

Anders ist es auf Wohnmobil-Stellplätzen. Sie sind eine Alternative zu Campingplätzen. Die meisten haben sogar einen Stromanschluss und Möglichkeiten zur Frischwasserver- und Altwasserentsorgung. Aber auch hier ist die erlaubte Parkdauer zu beachten. Manche Wohnmobil-Stellplätze sind lediglich für eine Übernachtung zugelassen, woanders kann man nahezu unbegrenzt stehen.

Verboten ist das Campen neben Naturschutzgebieten auch in geschützten Wildbiotopen, Jagdbanngebieten, Wasserschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. Auch bei frei zugänglichen Wiesen ist Vorsicht geboten. Dort ist das Campen nämlich nur erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt. Auch örtliche Gemeindesatzungen können den Zutritt zu freien Flächen regeln. Für Zeltlager die aus mehr als drei Zelten bestehen, müssen beispielsweise die Gemeinden in Bayern ihre Zustimmung geben. Man muss sich also sehr genau informieren, bevor man sein Zelt in der Natur aufschlägt.

Diese Strafen drohen

Wer in Bayern unerlaubt campt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die höhe der Geldstrafe hängt vor allem vom Ort ab. Stellt man sein Zelt oder Wohnwagen in einem Naturschutzgebiet auf, werden zwischen 50 und 500 Euro fällig. Allerdings kann die Strafe sogar bis zu 2.500 Euro betragen, wenn man dort bereits übernachtet hat. In Landschaftsschutzgebieten liegt die Strafe bei maximal 1.500 Euro. Eine Auflistung aller Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Bayern finden Sie hier.

Das Aufstellen eines Zeltes oder eines Wohnwagens ist übrigens auch in bayerischen Wäldern untersagt. Auch hier droht bei Missachtung ein Bußgeld.

So ist die Lage am Brombachsee

Nicht überall sind Wildcamper gerne gesehen. Rund um den Brombachsee sorgt beispielsweise seit Anfang April der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz für Ordnung. Laut Geschäftsführerin Sandra Schmidt wird auch kontrolliert, ob "Verstöße gegen das Verbot des Aufstellens von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen sowie das Nächtigen im Freien außerhalb ausgewiesener Flächen und Parkplatzanlagen" vorliegen. Wer sich über die Regeln hinwegsetzt, muss mit einer Strafe rechnen. Im vergangenen Jahr hat der Zweckverband Brombachsee, der die Parkplätze dort betreibt, 350 unerlaubte Übernachtungen auf Parkplätzen und anderen Flächen festgestellt, wie Geschäftsleiter Dieter Hofer erklärt.

Dokumentation beliebter Campingspots

Aber nicht nur von öffentlicher Seite wird gegen Wildcamper vorgegangen. Auch der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) hat ein wachsames Auge auf Wildcamper. Mitte April, als die Plätze noch coronabedingt zu waren, rief der Verband kurzzeitig sogar dazu auf, Wildcamper zu melden. Das war nicht unumstritten. Wie Geschäftsführer Christian Günther erklärt, konnte der Verband an Ostern rund 200 Wildcampingspots dokumentieren. Laut seinen Hochrechnungen seien dort bundesweist insgesamt 2400 bis 2800 Menschen am Wildcampen gewesen.


Am Brombachsee sind Überwacher im Einsatz.


Das sei auch deshalb problematisch, weil viele ihre Hinterlassenschaften wie Müll und Abwasser einfach in die Natur einbringen. Günther bemängelt auch die fehlende Ordnung und Sicherheit insbesondere beim Brandschutz, weil Fahrzeuge oft nicht in ausreichendem Abstand zueinander parken. Sollte da eine Gasflasche explodieren, sind mehrere Fahrzeuge betroffen.

Hier finden Sie weitere Infos des Bayerischen Umweltministeriums zum Campen in der freien Natur.

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