Drama am Flughafen

Kindern wird Rückflug verweigert, wenn Eltern diese Corona-Vorgabe nicht einhalten

Matthias Niese

Leben / Magazin am Wochenende / Gute Reise

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26.02.2022, 05:54 Uhr
Ungeimpft, Test vergessen, dem Flieger hinterherschauen - das muss Ihnen nicht passieren, wenn Sie diese Regel kennen und sich rechtzeitig kümmern.

© imago images/Westend61, NNZ Ungeimpft, Test vergessen, dem Flieger hinterherschauen - das muss Ihnen nicht passieren, wenn Sie diese Regel kennen und sich rechtzeitig kümmern.

Die Entscheidung kam überraschend und gerade noch rechtzeitig vor den Faschings- oder Winterferien - Familien mit (noch) ungeimpften Kindern unter 12 Jahren können sich etwa auf Skiurlaub in bisherigen Hochrisikogebieten wie Österreich, der Schweiz oder Südtirol freuen. Denn zum 4. März gelten neue Regeln zur Ausweisung von Hochrisikogebieten und die Möglichkeit des Freitestens unmittelbar "nach Rückkehr" (so eine schriftliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsministerums auf unsere Anfrage vom 21.2.) aus dem Auslandsurlaub, um eine Quarantäne der Kinder zu vermeiden. Offiziell heißt es "bei Einreise". Doch nicht alle fahren mit dem Auto über die Grenze, viele steigen in den Flieger ans warme Mittelmeer oder nach Übersee.

Hier gilt Vorsicht bei der Rückreise mit dem Flugzeug: Die Beförderer sind nämlich weiterhin verpflichtet, vor der Rückreise von allen Reisenden einen 3G-Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativen Corona-Test) zu verlangen. Wer den nicht vorzeigen kann, darf nicht ins Flugzeug nach Hause steigen. Familien sollten also beachten, dass sie zwar offiziell die Kinder erst nach Rückreise per Test aus der Quarantäne befreien können - für Flüge und andere "Beförderer" gilt das aber nicht - hier müssen Sie noch am Check-in oder am Gate nach wie vor auch für Kinder ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen.

Noch am Urlaubsort um einen Test kümmern, sonst wird es teuer

Sie sollten sich also schon vor der Rückreise noch im Urlaubsland rechtzeitig um einen möglichst günstigen Test für Ihre ungeimpften Kinder bemühen - am Flughafen kann es zu spät oder aber sehr teuer sein, hier verlangen manche Teststationen schnell 70 Euro und mehr für einen Schnelltest - pro Kind. Und niemand will aus Vergesslichkeit oder Unkenntnis den Flieger verpassen oder das Urlaubsbudget am Ende arg überstrapazieren.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (gültig seit 15. Januar) besagt zur generellen Nachweispflicht für alle Einreisenden: "Reisende ab 6 Jahren müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen." Dies galt zunächst nur für Personen ab zwölf Jahren. Zum 23. Dezember 2021 (Weihnachtsferien) senkte das BMG durch eine Änderungsverordnung diese Altersgrenze auf sechs Jahre ab - mit der Begründung, dass Kinder inzwischen schon ab fünf Jahren geimpft werden könnten.

In der Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums auf unsere Anfrage heißt es konkret: "Vorgesehen ist, dass Länder nur noch als Hochrisikogebiete ausgewiesen werden, wenn dort ein gefährlicheres Virus als Omikron grassiert, z.B. mit ähnlich krankmachenden Eigenschaften wie bei der Delta-Variante. Kinder unter 12 Jahren sollen die Möglichkeit bekommen, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt freizutesten."

Die Kontrollpflicht von Beförderern soll erhalten bleiben

Die Ständige Impfkommission (STIKO) – im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) – empfiehlt die Impfung für Kinder unter 12 Jahren jedoch nach wie vor nicht allgemein und rät für genesene Kinder unter zwölf sogar davon ab. Die grundsätzliche "3-G-Nachweispflicht" und die Kontrollpflicht von Beförderern will das BMG aber dennoch schon ab sechs Jahren aufrechterhalten. Tests im Ausland sind meist kostspielig und können schwer erhältlich sein. Ein Testergebnis kann – auch falsch – positiv ausfallen. Bei mehreren Kindern vervielfältigen sich Kosten und Risiken entsprechend.

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