Verbraucherzentrale warnt

Vorsicht, Abzocke: Warum Sie diese Personen nicht in Ihre Wohnung lassen sollten

22.3.2023, 08:31 Uhr
Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten Medienberaterinnen und -berater. (Symbolbild)

© IMAGO Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten Medienberaterinnen und -berater. (Symbolbild)

Das Nebenkostenprivileg ermöglichte es Hausverwaltungen und Eigentümer zuvor, die Kosten für einen Kabelanschluss auf ihre Mieter umzulegen. Die Mieter mussten diese dann zahlen, auch wenn sie den entsprechenden Anschluss nicht nutzen. Durch neue Regelungen, welche am 1. Dezember 2021 in Kraft traten, wurde das Nebenkostenprivileg abgeschafft. Bis zum 30. Juni 2024 gibt es jedoch eine Übergangsfrist.

Vor rund 40 Jahren brachte die Einführung des Kabelfernsehers eine echte Neuerung mit sich: Statt einzelnen analogen Fernsehprogrammen konnte mit einem Kabelanschluss bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen werden. Viele Hausverwaltungen und Hauseigentümer schlossen seitdem mit Kabelnetzbetreiber sogenannte Sammelverträge.

Seit Beginn des Kabelfernsehens hat sich jedoch einiges getan. Mittlerweile erfolgt die Fernsehübertragung komplett digital, schreibt die Verbraucherzentrale. Hinzu kommt, dass es neue Verbreitungswege gibt wie Fernsehen über das Internet oder durch digitale Mediatheken. Aus diesem Grund war das Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß und und wurde abgeschafft.

Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände sprachen sich zuvor gegen die Gesetzesänderung aus. Sie befürchteten, dass zuvor sichere Kabelanschlüsse in größeren Wohneinheiten nun gekündigt werden. Durch Entfall des Nebenkostenprivilegs steht es Mieterinnen und Mieter nämlich zu, auf andere Versorgungsarten umzusteigen. Nach Entschluss der Abschaffung wurden Kabelnetzbetreiber aus diesem Grund aktiv.

In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale derzeit vor sogenannten Medienberaterinnen und -beratern. Bei diesen handelt es sich um freiberufliche Verkäuferinnen und Verkäufer, die im Auftrag von Kabelnetzbetreibern unterwegs sind und auf Provisionsbasis bezahlt werden. "Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen", teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Organisation warnt folglich:

  • Lassen Sie niemanden in die Wohnung - auch die unangekündigte "Überprüfung" des Kabelanschlusses wird meist nur als Vorwand zum Abschluss neuer Verträge genutzt.
  • Lassen Sie sich nicht überrumpeln und unterschreiben Sie nichts an der Haustür!
  • Fragen Sie nach dem Dienstausweis der Medienberater:innen und notieren Sie sich den Namen und ggf. die Kontaktdaten.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Niemand wird Ihnen von heute auf morgen den Fernsehanschluss wegnehmen!
  • Erteilen Sie – falls notwendig – den Medienberatern Hausverbot.
  • Falls ein Medienberater oder eine Medienberaterin ohne Erlaubnis in die Wohnung kommt: Gehen Sie zur Polizei und stellen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
  • Falls Sie (auch ohne Unterschrift) plötzlich eine Auftragsbestätigung im Briefkasten finden: Melden Sie den Fall der Verbraucherzentrale und widerrufen Sie den Vertrag.
  • Bei unerwünschten Werbeanrufen: Sagen Sie niemals "ja" – legen Sie im Zweifelsfall einfach auf – auch wenn es Ihnen unhöflich erscheint.
  • Widersprechen Sie ggf. der postalischen Werbung (auch teiladressiert, z.B. "An die Bewohner:innen des Hauses") und auch der Werbung per Telefon.

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