Hohe Energiepreise

Bei welcher Außentemperatur Sie die Heizung aufdrehen sollten

23.9.2022, 09:02 Uhr

Sollte man auf das Heizen verzichten, um Kosten zu sparen? Diese Frage stellen sich derzeit zahllose deutsche Bürgerinnen und Bürger. © Fabian Sommer, dpa

Die Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer - der Herbst ist zurück. Angesichts der aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine resultierten hohen Gaspreise stehen deutsche Verbraucher vor großen Sorgen - und vor der Frage: "Wann sollte ich mit dem Heizen beginnen?"

Ist es zu kalt in den eigenen vier Wänden, können die niedrigen Temperaturen im Extremfall zu Frostschäden führen. Wegen eisiger Temperaturen können beispielsweise Rohre einfrieren und platzen.

Kälte kann zu Schimmel führen

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Auch zu Schimmelbildungen kann es wegen fehlender Wärme in einer Wohnung kommen: Wenn sich ein Raum stark abkühlt, kondensiert in der Luft enthaltenes Wasser. Denn je kälter die Luft ist, desto weniger Feuchtigkeit kann sie halten. Diese setzt sich an den kühlsten Stellen im Raum ab. An Kältebrücken kommt es somit leichter zu einem Schimmelbefall.

Doch wann sollte Mieterinnen und Mieter die Heizung anschalten? Laut dem deutschen Mieterbund geht die gängige Heizperiode von Oktober bis April. In diesem Zeitraum wird Mieterinnen und Mietern empfohlen, die Heizung zu nutzen. Unabhängig davon können Vermieterinnen und Vermieter bereits früher verpflichtet sein, die Heizung anzustellen: Wenn bereits im September die Temperaturen im Gebäude dauerhaft unter 18 Grad sinken, müssen sich Vermieterinnen und Vermieter darum kümmern, dass die Heizungen der Mieterinnen und Mieter angestellt sind und funktionieren.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Gesetze, die vorgeben, wann Mieterinnen und Mieter ihre Heizungen einschalten müssen. Die Ampel-Koalition hat im August die Mindesttemperatur-Klausel für sechs Monate verabschiedet. Bedeutet: Wenn Mieterinnen und Mieter ihre Heizung nicht aufdrehen wollen, um Energie zu sparen, dürfen sie das auch tun. Das galt aber laut Deutschem Mieterbund auch schon vorher.

Obhutspflicht besteht weiterhin

Denn eine Heizpflicht gibt es im deutschen Mietrecht nicht. Bürgerinnen und Bürger, die im Winter lieber mit Strickwaren durch die Wohnung laufen, als die Heizung aufzudrehen, müssen dennoch eines im Hinterkopf behalten: Trotz ausbleibender Heizpflicht und verabschiedeter Mindesttemperatur-Klausel besteht weiterhin die Obhutspflicht.

Die Kälte sollte die Wohnung nicht beschädigen. Und das kann schnell passieren: "Je kälter die Räume sind, desto eher kann sich die Feuchtigkeit an den Wänden festsetzen", sagt Jutta Hartmann vom Deutscher Mieterbund gegenüber dem ZDF. Die Feuchtigkeit an den Wänden kann letztendlich zu Schimmel führen. Dann kommt es meist zum Streit zwischen Vermieter und Mieter. Wenn es am Heiz- und Lüftungsverhalten liegt, dass Schimmel auftritt, müssen die Mieter zahlen. Liegt es an Baumängeln, muss der Vermieter die Kosten tragen. Oft ist das aber schwer zu klären.

Wie sich Kälte auf das Zuhause auswirkt, ist abhängig von Art und Alter der Wohnung - und der Frage, wie gut sie isoliert ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, ihre Räume auf mindestens 16 Grad heizen - ohne Einsatz der Heizung ist das in der kalten Jahreszeit wohl unmöglich.

Ab welcher Außentemperatur heizen?

Man kann sich beim Heizen auch an der Außentemperatur orientieren. Die Klimaschutz-Beratung co2online empfiehlt bei unsanierten Altbauten, bei einer Außentemperatur von etwa ab 15 bis 17 Grad mit dem Heizen zu beginnen. Bei teils sanierten Altbauten seien 14 bis 16 Grad ein guter Richtwert.

Wurde das Haus nach den Maßgaben der Wärmeschutz- oder Energieeinsparverordnung gebaut, sollte man bei einer Außentemperatur von circa 12 Grad starten. Bei einem Niedrigenergiehaus oder Passivhaus kann man nochmals etwas niedrigere Temperaturen abwarten. Ab 9 Grad empfiehlt co2online aber auch hier das Heizen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was die optimale Raumtemperatur für das Wohnzimmer ist.