Bußgeld droht Fast niemand weiß es: Warum Sie die eigene Garage nicht als Lagerraum nutzen dürfen Von Isabel Pogner Isabel Pogner Online-Redaktion E-Mail zur Autorenseite 19.12.2022, 09:00 Uhr © Marijan Murat, dpa Das Auto steht in der Garage gut, Fahrrad, Kanu und Hobelbank müssen aber woanders hin. München - Bis zu 500.000 Euro Strafe kann es in Bayern hageln, wenn man die Garage falsch nutzt. In der Garage steht das Auto. Und vielleicht noch der Laubrechen. Und das Fahrrad. Ok ja, das Trampolin passt im Winter auch noch rein. Erlaubt ist das allerdings nicht, denn Garagen dürfen nicht dauerhaft als Lagerraum genutzt werden, erklärt der ADAC. Wer das doch tut, muss mit saftigen Strafen rechnen. Grundsätzlich ist es so: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf die nur zum Auto-Parken nutzen. Nicht als Büro, Werkstatt oder Abstellkammer. "Zweckbestimmung" nennt sich das, erklärt der ADAC. Streng genommen sind auch Fahrräder in der Garage tabu. Reifen oder Dachboxen, also Gegenstände, die unmittelbar mit dem Auto zu tun haben, sind aber erlaubt. Ist Benzin oder Diesel in der Garage ok? Besitzer oder Mieter von kleinen Garagen dürften bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern lagern. Das steht ebenfalls in "Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze" - oder kurz: GaStellV. Panorama 18.12.2022, 16:56 Uhr Aldi, Norma oder Lidl Vorsicht beim Weihnachtseinkauf - hier lauert die Parkabzocke! Was Sie dagegen tun können Von Stefan Besner Wer sich nicht an die Nutzungsvorschriften hält, kann dafür ein Bußgeld aufgedrückt bekommen. In Bayern können die Behörden laut Bußgeldkatalog bis zu 500.000 Euro fordern.