Kaum jemand weiß es

Hohe Bußgelder drohen: Warum Sie die eigene Garage nicht als Lagerraum nutzen dürfen

Isabel Pogner

Online-Redaktion

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13.4.2023, 09:33 Uhr
Das Auto steht in der Garage gut, Fahrrad, Kanu und Hobelbank müssen aber woanders hin.

© Marijan Murat, dpa Das Auto steht in der Garage gut, Fahrrad, Kanu und Hobelbank müssen aber woanders hin.

In der Garage steht das Auto. Und vielleicht noch der Laubrechen. Und das Fahrrad. Ok ja, das Trampolin kommt im Winter auch noch rein. Vielleicht auch noch ein paar alte Möbel für den Sperrmüll. Wenn das Auto dann keinen Platz mehr findet, steht es nun mal auf der Straße. Erlaubt ist das allerdings nicht unbedingt, denn Garagen dürfen nicht dauerhaft als Abstellraum genutzt werden, erklärt der "ADAC". Wer das doch tut, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Grundsätzlich ist es so: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf die zum Auto-Parken nutzen. Nicht als Büro, Werkstatt oder Abstellkammer. "Zweckbestimmung" nennt sich das, erklärt der "ADAC". Die meisten Bundesländer haben Garagenverordnungen, die Genaueres regeln. Wichtig ist: Das Auto muss ohne große Aufräumarbeiten in die Garage passen. Gegenstände wie Reifen, Wagenheber oder Dachboxen, die unmittelbar mit dem Auto zu tun haben, sind in der Regel kein Problem.

In Bayern gibt es konkret die "Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze" - oder kurz: GaStellV - und die Bayerische Bauordnung (BayBO). Diese legen relativ wenig konkret fest. Aber auch hier steht: "Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen." (Art. 2 (8) BayBO).

Wer die Garage als Werkstatt oder Lagerraum nutzt, ändert laut "Bußgeldkatalog" die Nutzung, dafür brauche es in der Regel eine Baugenehmigung. Ohne diese handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann. Zudem könnten Versicherungen im Fall eines Brandes die Zahlung ablehnen, wenn die Garage zweckentfremdet wurde.

Ist Benzin oder Diesel in der Garage ok?

Klarer äußert die GaStellV sich zur Aufbewahrung von Diesel und Benzin. Besitzer oder Mieter von kleinen Garagen dürften bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern lagern.