Aldi, Norma oder Lidl

Vorsicht beim Weihnachtseinkauf - hier lauert die Parkabzocke! Was Sie dagegen tun können

Stefan Besner

Online-Redaktion

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18.12.2022, 16:56 Uhr
Private Parkraumüberwachung ist inzwischen vielerorts gang und gäbe. (Symbolbild)

© IMAGO Private Parkraumüberwachung ist inzwischen vielerorts gang und gäbe. (Symbolbild)

Die Feiertage stehen vor der Tür. Das bedeutet, die Verwandten sind meist auch nicht mehr weit. Und was die mitbringen, das sind bekanntlich Hunger und Durst - und davon jede Menge. Gerade in der Vorweihnachtszeit ist traditionell dementsprechend viel los in den Geschäften und ein Einkauf kann länger dauern. Doch Vorsicht: Wer sein Auto zu lange vor so manchem Konsumtempel parkt, dem droht ein böses und vor allem teures Erwachen.

Private Firmen überwachen Parkplätze

Private Parkraumüberwachung ist inzwischen vielerorts gang und gäbe. Das bedeutet, dass z. B. Supermärkte mitunter Firmen wie PRM Parkraumüberwachung oder ParkDepot GmbH für die Kontrolle des zugehörigen Parkplatzes engagieren. Ob ein Parkplatz überwacht wird, muss klar und deutlich an Schildern ersichtlich sein. Sinn und Zweck dieser Methode soll sein, dass nicht einfach jeder sein Auto abstellen und sich dann nach Lust und Laune die Zeit vertreiben kann, sondern die begehrten Flächen auch tatsächlich für die jeweiligen Kunden zur Verfügung stehen - so jedenfalls die Theorie. In der Praxis droht jedem ein Knöllchen, der sein Auto zu lange stehen lässt; in der Regel liegt diese Grenze bei einer oder eineinhalb Stunden.

Im Oktober berichtete Nordbayern über eine empörte Aldi-Kundin, die, obwohl sie nach eigenen Angaben in dem Discounter einkaufen war, von PRM Parkraumüberwachung zur Kasse gebeten wurde. Seitdem erreichten unsere Reaktion zahlreiche Emails von Kunden, die ähnliche Erfahrungen auf verschiedenen Parkplätzen gemacht hätten.

Wie läuft die Parkzeiterfassung ab?

Laut datenschutz-notizen ist das Prozedere solcher automatisierten Parkraumüberwachungen von Parkplätzen in der Regel so: "Sobald ein Fahrzeug die Einfahrt eines, mittels automatisierter Kennzeichenerfassung, überwachten Parkplatzes durchfahren hat, wird das Kfz-Kennzeichen erfasst und intern mit Datum und Uhrzeit gespeichert." Dasselbe passiert erneut beim Verlassen des Parkplatzes. Wird im Rahmen dieses Abgleichs festgestellt, dass die erlaubte Höchstparkdauer überschritten wurde, wird im Nachgang eine Vertragsstrafe von Seiten des Parkraumbewirtschafters verhängt - kein Bußgeld. Die Rechtsgrundlage für ein solches Prozedere findet sich in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Interesse des Parkraumbewirtschafters an einer ordnungsgemäßen Nutzung des Parkplatzes wird unter bestimmten Voraussetzungen demnach höher bewertet als die Rechte und Freiheiten der auf den Parkplatz fahrenden Besucher.

Knöllchen kassiert? Was man dagegen tun kann

Der Kundenservice von PRM Parkraum-Management GmbH erkundige sich eigenen Angaben zufolge immer zunächst nach einem Einkaufsbeleg. "Wenn dieser mit entsprechender Höhe vorgelegt wird, ist eine Stornierung der Strafe möglich.", so CEO Marko Guljelmovic. Das perfide an dieser Praxis ist jedoch, dass man das Knöllchen unter Umständen erst viel später per Post bekommt, wie auch die Aldi-Kundin berichtete. Wer dann noch den Einkaufsbeleg besitzt, kann von Glück reden. Diejenigen unter uns, die nicht sämtliche Zettel, die sich im Laufe ihres Lebens so ansammeln, akribisch abheften und aufheben schauen tief in die Röhre.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt und beschweren möchte, kann dies tun, aber "der Einzelhändler ist grundsätzlich die falsche Adresse. In allen mir aus der Beratungspraxis bekannten Fällen ist nicht der Einzelhändler datenschutzrechtlich für die Parkraumüberwachung verantwortlich, sondern der damit beauftragte Dienstleister.", so Christian Dugall, Standortleiter und Senior Berater bei Datenschutz Süd, auf datenschutz-notizen. Als verantwortlich anzusehen seien immer die externen Dienstleister, also der private Parkraumservice, da nur dieser die Daten zu den Kennzeichen der Autos verarbeite.

Wer der zuständige Dienstleister ist, kann den Hinweisschildern entnommen werden, die auf dem Parkplatz angebracht sind.

Wann muss ich Inkasso- und Mahngebühren zahlen?

Ein Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz kann vom Wind davongeweht, übersehen oder von einem Passanten im Vorbeigehen mitgenommen und weggeworfen werden. Wenn Ihnen jemand einen Strafzettel hinter die Windschutzscheibe klemmt, ist das kein sogenannter "wirksamer Zugang", wie es auf der Website der Verbraucherzentrale heißt. Ein Auto-Scheibenwischer ersetzt somit keinen Briefkasten. Wem also ein erster Brief als Zahlungserinnerung ins Haus flattert, der muss noch keine Inkasso- oder Mahngebühren zahlen. Nur, wer nach dem ersten Schreiben nicht fristgerecht gezahlt hat, dem blühen Zusatzkosten.

"Prüfen Sie genau, ob die geforderten Kosten so in Ordnung sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Kosten korrekt genannt wurden, so lassen Sie sich hierzu juristisch beraten und widersprechen Sie dann den zu hohen Kosten.", empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Wer Ärger mit einem privaten Parkraumservice hat, kann sich auf der Website der Verbraucherzentrale noch umfassender informieren. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.

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