Regeln im Überblick

Fremdes Auto blockiert Parkplatz oder Einfahrt: Darf man den Wagen abschleppen lassen?

9.8.2022, 14:22 Uhr
Nicht immer dürfen Sie ein fremdes Auto abschleppen lassen. Hierfür gelten bestimmte Regeln.

© snapshot-photography/ T.Seeliger via www.imago-images.de Nicht immer dürfen Sie ein fremdes Auto abschleppen lassen. Hierfür gelten bestimmte Regeln.

Sie müssen am Morgen schnell zur Arbeit, doch Ihre Einfahrt ist zugeparkt. Aus Wut, Rache oder Verzweiflung kommt Ihnen die Idee, das fremde Auto abschleppen zu lassen. Doch geht das überhaupt? Rein rechtlich: Ja. Allerdings sollten Sie einige Dinge dabei beachten.

Stellt eine fremde Person ihr Auto unbefugt auf Ihrem Privatgrundstück ab, verstößt sie gegen Paragraph 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) "Verbotene Eigenmacht". Denn der betroffene Grundstücksbesitzer wird dadurch von der Nutzung seines Besitzes "gestört". In diesem Fall dürfen Sie das fremde Fahrzeug abschleppen lassen, für die daraus resultierenden Kosten müssen Sie zuerst selbst aufkommen - können diese aber später von dem Falschparker einklagen. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auch wenn das fremde Auto den angemieteten Stellplatz oder die Garage auf Ihrem Privatgrundstück blockiert und Sie daher am Wegfahren hindert, haben Sie das Recht, es abschleppen zu lassen - ebenfalls vorerst auf eigene Kosten, die Sie sich über ein Gericht vom Falschparker zurückholen können. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, schreitet die Polizei nicht ein.

Die Beamten werden nur tätig, wenn beispielsweise ein falsch geparktes Auto die Feuerwehr oder andere Rettungskräfte bei einem Einsatz behindert. Parkt ein Autofahrer auf öffentlichem Grund falsch (z.B. im Halteverbot oder vor einer Einfahrt), können Sie sich an das Ordnungsamt der zuständigen Kommune wenden. In deren Ermessen liegt es, ob ein "Knöllchen" verteilt wird.

Voraussetzungen fürs Abschleppen

Bevor Sie diesen Schritt eingehen, müssen Sie dokumentieren, dass das fremde Auto unbefugt auf Ihrem Stellplatz stand oder diesen blockierte. Sofern möglich, versuchen Sie den Halter des Fahrzeugs zu kontaktieren. Zusätzlich muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei dem Parkplatz um ein Privatgrundstück oder einen privaten Stellplatz handelt. Hierfür reichen in der Regel entsprechende Schilder.

Ganz wichtig zu beachten ist auch der Zeitpunkt. Das Abschleppen muss "sofort" erfolgen. Wenn das fremde Auto bereits Tage oder Wochen unbefugt auf Ihrem Parkplatz steht, sollten Sie es nicht mehr abschleppen lassen. Dann kriegen Sie das Geld für das Abschleppen möglicherweise nicht mehr zurück - je nachdem, wie das Gericht im Einzelfall entscheidet.

Nachbarauto abschleppen lassen

Wenn es sich um das Auto Ihres Nachbarn handelt, dürfen Sie auf die gleiche Regelung zurückgreifen. Da wieder ein Verstoß gegen Paragraph 858 Absatz 1 BGB vorliegt. Doch zunächst sollten Sie dem Frieden zuliebe versuchen, Ihren Nachbarn zu kontaktieren und ihn zum Wegfahren zu bewegen.

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