Abschuss oder nicht? Der "Aktionsplan Wolf" im Faktencheck

6.4.2019, 06:00 Uhr
Der Umgang mit auffälligen Wölfen ist im Aktionsplan geklärt: "Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle", heißt es da.

© AFP/Valery Hache Der Umgang mit auffälligen Wölfen ist im Aktionsplan geklärt: "Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle", heißt es da.

Der "Bayerische Aktionsplan Wolf", der für jedermann frei zugänglich im Internet steht, umfasst mit Literaturhinweisen fast 60 Seiten. Vorangestellt ist ein allgemeiner Fragen- und Antwortenkatalog, der etwa das richtige Verhalten im Fall einer Wolfsbegegnung auflistet. Nach einer Einleitung, der den Aktionsplan in der Tradition der Managementpläne der Staatsregierung verortet, erfolgt in Kapitel 2 eine Eckpunktliste aus zehn Paragraphen, die den Umgang mit den Wölfen kurz skizziert.

Hier ist unter anderem zu lesen, dass die Basis des Umgangs mit den Raubtieren natürlich die nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben sind, die den Wolf unter strengen Artenschutz stellen. Es heißt hier aber auch explizit: "Eine aktive Ansiedlung von Wölfen in Bayern ist weder erfolgt noch vorgesehen." Und: "Der Umgang mit auffälligen Wölfen ist im Aktionsplan geklärt. Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle."

Während sich Kapitel 3 mit der Biologie und der Verbreitung des Wolfes in Deutschland und Mitteleuropa auseinandersetzt, geht Kapitel 4 ausführlich auf die rechtliche Situation ein sowie den Umstand, dass der in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU festgeschriebene strenge Schutz der Tiere eben erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, wie im Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geschehen. Unter Unterpunkt 4.3 ist dann die Entnahme – also der gezielte Abschuss von Wölfen – thematisiert: Hier heißt es, eine Entnahme sei gerechtfertigt "zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden; zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt; im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit; oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art."

Ausnahmen dürften aber nur dann zugelassen werden, "wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind". In diesem Kontext benennt der "Aktionsplan" auch erstmalig "nicht schützbare" Weidegebiete - etwa in den Alpen. Die folgenden Kapitel setzen sich mit den Themenkomplexen Strukturen des Wolfsmanagements, Monitoring und Information und Öffentlichkeitsarbeit auseinander. Kapitel 8 ist wiederum dem heißen Thema Schadenausgleich und Förderung von Prävention in der Nutztierhaltung gewidmet. Hier stellt der Freistaat fest, dass Übergriffe durch große Beutegreifer vor allem in der extensiven Weidehaltung geschehen, meist auf Schafe und Ziegen, aber auch auf landwirtschaftliches Gehegewild.

Eigenes Kapitel für Mensch und Wolf

Keinen Änderungsbedarf sieht der Aktionsplan hinsichtlich der bereits bestehenden Methoden der Dokumentation und Bewertung möglicher Nutztierrisse. Die von den Züchtern oft geforderte Beweislastumkehr hinsichtlich der Schadensabgeltung wird zugunsten "Belastbarer Indizien" erneut eine Absage erteilt. Nach wie vor muss der Geschädigte nachweisen können, dass es sich um einen Wolfsriss handelt. Kann er dies aus welchen Gründen auch immer nicht, schwinden die Chancen auf eine Ausgleichszahlung.

Punkt 8.4 schließlich behandelt die Präventionsmaßnahmen, die zur Vermeidung der Übergriffe ergriffen werden sollen. Neu ist hier, dass der Aktionsplan einen Grundschutz definiert, der in vorher bekanntgegebenen Wolfsgebieten zwingend erforderlich ist, um im Schadensfall von Ausgleichszahlungen profitieren zu können. Neben Elektrozäunen in verschiedenen Ausführungen werden hier auch Herdenschutzhunde oder die aktive Behirtung von Schafen und Ziegen aufgeführt. Ein eigenes Kapitel 9 widmet der Aktionsplan dem Spannungsfeld Mensch und Wolf: Hier werden zunächst verschiedene Bezugsgruppen definiert sowie die daraus möglicherweise entstehenden unerwünschten Verhaltensweisen der Tiere.

Hier heißt es unter anderem: "Wölfe kommen nicht als Problemtiere zur Welt, sondern erlernen diesen Teil ihres Verhaltens und festigen bzw. verstärken es, wenn sie dafür belohnt werden." Futterabgabe an die Tiere führe also zu Wölfen, die gezielt die Nähe von Menschen suchen und zu einem echten Risiko werden.

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