Corona-Maßnahmen: Diese Geschäfte in Bayern dürfen heute wieder öffnen

20.4.2020, 09:08 Uhr

Schritt für Schritt soll der bayerische Einzelhandel wieder den Betrieb aufnehmen. Allerdings müssen sich Kunden und Betreiber an einige Regeln halten. Erlaubt ist demnach nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, außerdem muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Einkäufer sollten sich auf Einlasskontrollen gefasst machen. Die Einzelhändler müssen außerdem Hygienekonzepte ausarbeiten, die die Sicherheit von Kunden und Personal gewährleisten. Dazu gehört auch, dass alle Beteiligten einen Mundschutz tragen sollen. Wenn dieses Gebot nicht eingehalten werde, könne es zu einer Maskenpflicht kommen, so Söder in der Pressekonferenz.

Diese Maßnahmen bilden die Grundlage, auf der die Beschränkungen nach und nach gelockert werden sollen. Los geht es am 20. April mit Bau- und Gartenmärkten sowie Gärtnereien. Eine Woche später, am 27. April, folgen dann Buchhandlungen sowie Auto- und Fahrradhändler. Geschäfte mit einer maximalen Ladenfläche von 800 Quadratmetern dürfen ebenfalls öffnen, allerdings dürfen sich maximal 40 Personen gleichzeitig im Laden aufhalten.

Der lang ersehnte Haarschnitt muss noch mindestens bis zum 4. Mai warten. Friseure sollen dann voraussichtlich wieder Kunden empfangen dürfen, eine endgültige Entscheidung steht diesbezüglich aber noch aus und ist vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängig.


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