Corona-Quarantäne: Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

17.3.2020, 10:48 Uhr
Corona-Quarantäne: Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

© Christoph Soeder, dpa

Das Coronavirus breitet sich zunehmend auch in Deutschland aus. Um die Ansteckungswelle zu verlangsamen, wird für Infizierte und Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, eine Quarantäne angeordnet.

In den meisten Fällen kann diese bei den Betroffenen zu Hause erfolgen, gemäß Infektionsschutzgesetz ist aber auch die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung möglich, wenn sich der Betroffene den Anweisungen widersetzt oder dies zu erwarten ist. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit der Person darf in diesem Fall teilweise ausgesetzt werden.

Geld- und Freiheitsstrafen möglich

Wie der Verlag für Rechtsjournalismus in einer Pressemitteilung mitteilt, muss bei einem Verstoß gegen eine angeordnete Corona-Quarantäne, mit Konsequenzen gerechnet werden: Die Nichteinhaltung der Quarantänevorschriften gemäß Infektionsschutzgesetz ist strafbar. Betroffene müssen in diesem Fall mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

Zudem kann jedes Bundesland zusätzliche Vorschriften per Landesverordnung erlassen und zum Beispiel auch festlegen, Bußgelder zu verhängen, wenn die Corona-Quarantäne nicht eingehalten wird. In Schleswig-Holstein etwa drohen dafür bis zu 25.000 Euro.

Quarantäneverstoß kann auch Körperverletzung darstellen

Mit der Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne verstoßen Betroffene nicht nur gegen das Infektionsschutzgesetz, sondern können sich außerdem der Körperverletzung schuldig machen. Das Strafgesetzbuch definiert diesen Tatbestand unter anderem als Schädigung der Gesundheit einer anderen Person.

Ein Corona-Infizierter oder Ansteckungsverdächtiger, der gegen die Quarantäne verstößt und mit anderen Menschen in Kontakt tritt, nimmt wissentlich das Risiko in Kauf, diese anzustecken. Dies erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.


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Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Betroffene tatsächlich eine andere Person infiziert, da bereits der Versuch der Körperverletzung unter Strafe gestellt wird.

Quarantänevorschriften sollten ernst genommen werden

Um das Gesundheitssystem in Deutschland so gut wie möglich zu entlasten, ist es wichtig, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Zudem muss die Ansteckungsgefahr für Angehörige von Risikogruppen reduziert werden, da für diese eine Infektion potentiell gefährlicher ist als für einen Großteil der Bevölkerung.


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Wer positiv auf Corona getestet wurde oder bei wem eine Infektion angenommen wird, sollte deshalb die Anweisungen bezüglich einer Quarantäne befolgen, um nicht nur möglichen Strafen zu entgehen, sondern auch seiner sozialen Verantwortung nachzukommen.

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