Duschen, Gießen, Bußgeld

Darf man mein Duschverhalten einschränken? Fragen und Antworten zur Wasserknappheit in der Region

1.8.2022, 13:27 Uhr
Ob Menschen Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen nehmen dürfen, entscheiden die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Große Mengen dürfen nur mit speziellen Genehmigungen abgezweigt werden, kleine Mengen darf eigentlich jeder als "Gemeingebrauch" aus den Gewässern schöpfen - zum Beispiel mit Gießkannen oder Trinkflaschen. Letzteres können die Behörden vor Ort nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums aber verbieten.
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Darf ich Wasser aus Bächen abschöpfen?

Ob Menschen Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen nehmen dürfen, entscheiden die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Große Mengen dürfen nur mit speziellen Genehmigungen abgezweigt werden, kleine Mengen darf eigentlich jeder als "Gemeingebrauch" aus den Gewässern schöpfen - zum Beispiel mit Gießkannen oder Trinkflaschen. Letzteres können die Behörden vor Ort nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums aber verbieten. © IMAGO/imageBROKER/Stephan Schulz

Und zwar dann, wenn anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände den Lebensraum im und am Wasser gefährden. Die Landratsämter und Stadtverwaltungen entscheiden selbst, wann das der Fall ist. In den fränkischen Landkreisen Forchheim, Lichtenfels und Weißenburg-Gunzenhausen zum Beispiel gelten solche Verbote in Folge der anhaltenden Trockenheit schon seit Mitte Juli.
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Darf ich Wasser aus Bächen abschöpfen?

Und zwar dann, wenn anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände den Lebensraum im und am Wasser gefährden. Die Landratsämter und Stadtverwaltungen entscheiden selbst, wann das der Fall ist. In den fränkischen Landkreisen Forchheim, Lichtenfels und Weißenburg-Gunzenhausen zum Beispiel gelten solche Verbote in Folge der anhaltenden Trockenheit schon seit Mitte Juli. © Dominik Kindermann via www.imago-images.de

Grundsätzlich ja. Allerdings kann auch das verboten werden. Zuständig dafür sind die Wasserversorger vor Ort. Das sind häufig die Städte und Gemeinden selbst und oder Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, die man als Zweckverbände bezeichnet. Untersagen dürfen diese im Freistaat "in begründeten Einzelfällen" alles, wofür nicht zwingend Trinkwasser nötig ist, sagt Juliane Thimet, Expertin für Wasserrecht beim Bayerischen Gemeindetag.
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Darf ich Trinkwasser auch für andere Zwecke nutzen?

Grundsätzlich ja. Allerdings kann auch das verboten werden. Zuständig dafür sind die Wasserversorger vor Ort. Das sind häufig die Städte und Gemeinden selbst und oder Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, die man als Zweckverbände bezeichnet. Untersagen dürfen diese im Freistaat "in begründeten Einzelfällen" alles, wofür nicht zwingend Trinkwasser nötig ist, sagt Juliane Thimet, Expertin für Wasserrecht beim Bayerischen Gemeindetag. © Christin Klose, dpa-tmn

Dann ist zum Beispiel das Befüllen von Pools und Planschbecken mit Leitungswasser ebenso tabu wie das Gießen von Pflanzen oder das Waschen von Autos. In Bayern hat es solche Verbote schon gegeben, zum Beispiel im Sommer 2015 im Landkreis Forchheim.
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Darf ich Trinkwasser auch für andere Zwecke nutzen?

Dann ist zum Beispiel das Befüllen von Pools und Planschbecken mit Leitungswasser ebenso tabu wie das Gießen von Pflanzen oder das Waschen von Autos. In Bayern hat es solche Verbote schon gegeben, zum Beispiel im Sommer 2015 im Landkreis Forchheim. © Patrick Pleul, dpa

Nein, jedenfalls nicht nach den in Bayern geltenden Regeln. Fürs Duschen wie für das Baden in der Badewanne ist auch aus rechtlicher Sicht Trinkwasser nötig. Daher können die Wasserversorger diese Nutzung nicht einschränken. Auf eine zweite Dusche am Tag zu verzichten, kann dennoch einiges an wertvollem Trinkwasser sparen. Die Versorgung mit Trinkwasser komplett einstellen dürfen Versorger nur bei einem akuten Wassermangel - zum Beispiel wenn eine Quelle ausfällt oder größere Störungen im Versorgungsnetz vorliegen.
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Kann man mir vorschreiben, wie ich zu duschen habe?

Nein, jedenfalls nicht nach den in Bayern geltenden Regeln. Fürs Duschen wie für das Baden in der Badewanne ist auch aus rechtlicher Sicht Trinkwasser nötig. Daher können die Wasserversorger diese Nutzung nicht einschränken. Auf eine zweite Dusche am Tag zu verzichten, kann dennoch einiges an wertvollem Trinkwasser sparen. Die Versorgung mit Trinkwasser komplett einstellen dürfen Versorger nur bei einem akuten Wassermangel - zum Beispiel wenn eine Quelle ausfällt oder größere Störungen im Versorgungsnetz vorliegen. © Philipp von Ditfurth/dpa

Sind Flüsse, Bäche und Seen genauso tabu wie der Wasserhahn, können sich alle glücklich schätzen, die noch einen Vorrat in der Regentonne oder einer Zisterne haben. Sonst muss der Garten im Zweifelsfall vorerst ohne Wasser auskommen. In Baden-Württemberg war das vor wenigen Tagen im Landkreis Esslingen der Fall: Das Landratsamt hatte die Entnahme aus Gewässern verboten, dann untersagten die Stadtwerke Neuffen die Nutzung von Trinkwasser zum Gießen von Pflanzen. In dem Fall bleibt noch der Kauf von Mineralwasser - angesichts der Kosten ist das aber wohl kaum eine sinnvolle Alternative.
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Woher bekomme ich im Fall eines Verbots noch Wasser?

Sind Flüsse, Bäche und Seen genauso tabu wie der Wasserhahn, können sich alle glücklich schätzen, die noch einen Vorrat in der Regentonne oder einer Zisterne haben. Sonst muss der Garten im Zweifelsfall vorerst ohne Wasser auskommen. In Baden-Württemberg war das vor wenigen Tagen im Landkreis Esslingen der Fall: Das Landratsamt hatte die Entnahme aus Gewässern verboten, dann untersagten die Stadtwerke Neuffen die Nutzung von Trinkwasser zum Gießen von Pflanzen. In dem Fall bleibt noch der Kauf von Mineralwasser - angesichts der Kosten ist das aber wohl kaum eine sinnvolle Alternative. © Jens Schierenbeck/dpa

Wer trotz eines Entnahmeverbots Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen holt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Das geht aus dem bundesweit gültigen Wasserhaushaltsgesetz hervor. Bei Verstößen gegen Trinkwasser-Einschränkungen seitens der Wasserversorger drohen laut Wasserrechtsexpertin Thimet zudem Buß- und Zwangsgelder.
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Welche Strafen drohen mir bei Verstößen?

Wer trotz eines Entnahmeverbots Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen holt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Das geht aus dem bundesweit gültigen Wasserhaushaltsgesetz hervor. Bei Verstößen gegen Trinkwasser-Einschränkungen seitens der Wasserversorger drohen laut Wasserrechtsexpertin Thimet zudem Buß- und Zwangsgelder. © IMAGO/Thomas Trutschel/photothek.de

Allerdings sind die Verbote meist schwer zu überwachen, weil die Wasserversorger keinen Überblick darüber haben, wo gerade vielleicht besonders viel Wasser verbraucht wird. Zwar können auch aufmerksame Nachbarn den Behörden das illegale Befüllen eines Planschbeckens melden. Es gehe aber "vor allem darum, Wasser nicht zu verschwenden", sagt eine Sprecherin des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft. "Wir brauchen und wollen keine Wasserpolizei."
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Welche Strafen drohen mir bei Verstößen?

Allerdings sind die Verbote meist schwer zu überwachen, weil die Wasserversorger keinen Überblick darüber haben, wo gerade vielleicht besonders viel Wasser verbraucht wird. Zwar können auch aufmerksame Nachbarn den Behörden das illegale Befüllen eines Planschbeckens melden. Es gehe aber "vor allem darum, Wasser nicht zu verschwenden", sagt eine Sprecherin des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft. "Wir brauchen und wollen keine Wasserpolizei." © via www.imago-images.de, NN

Noch nicht. Nach Einschätzung der Staatsregierung werden Hitze und Trockenheit nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Wasserversorgung für die Menschen führen. Auch mit Missernten sei nicht zu rechnen. Unter dem Titel "Wasserzukunft Bayern 2050" arbeitet die Staatsregierung zudem daran, die Trinkwasserversorgung in allen Teilen des Freistaats trotz des Klimawandels zu sichern. Das Thema habe "oberste Priorität", sagt Umweltminister Thorsten Glauber.
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Muss ich mir Sorgen um meine Wasserversorgung machen?

Noch nicht. Nach Einschätzung der Staatsregierung werden Hitze und Trockenheit nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Wasserversorgung für die Menschen führen. Auch mit Missernten sei nicht zu rechnen. Unter dem Titel "Wasserzukunft Bayern 2050" arbeitet die Staatsregierung zudem daran, die Trinkwasserversorgung in allen Teilen des Freistaats trotz des Klimawandels zu sichern. Das Thema habe "oberste Priorität", sagt Umweltminister Thorsten Glauber. © Karl-Josef Hildenbrand, NN

Mit trockenen und heißen Sommern ist künftig aber auch in Bayern häufiger zu rechnen. Wasserrechtsexpertin Thimet rechnet deswegen auch damit, dass der Streit um die Verteilung des Grundwassers schärfer wird. "Wir müssen jetzt alle schauen, dass wir unsere Reserven aufsparen", sagt Thimet. "Denn die Frage ist: Was machen wir, wenn es noch schlimmer wird? Die Situation ist ähnlich wie derzeit bei der Gasversorgung: Brauchen wir erst Druck und Zwang, bevor wir reagieren?"  In unserem Beitrag können Sie sehen, wie Sie Wasser sparen können. 
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Muss ich mir Sorgen um meine Wasserversorgung machen?

Mit trockenen und heißen Sommern ist künftig aber auch in Bayern häufiger zu rechnen. Wasserrechtsexpertin Thimet rechnet deswegen auch damit, dass der Streit um die Verteilung des Grundwassers schärfer wird. "Wir müssen jetzt alle schauen, dass wir unsere Reserven aufsparen", sagt Thimet. "Denn die Frage ist: Was machen wir, wenn es noch schlimmer wird? Die Situation ist ähnlich wie derzeit bei der Gasversorgung: Brauchen wir erst Druck und Zwang, bevor wir reagieren?" In unserem Beitrag können Sie sehen, wie Sie Wasser sparen können.  © Karl-Josef Hildenbrand, dpa