Vorwurf: Wählertäuschung des Bürgermeisters

Baugebiet Adlitz Süd-West: Initiator des Bürgerbegehrens erwägt Strafanzeige

10.9.2021, 10:25 Uhr
Über diese Ortsverbindungsstraße sollte das Baugebiet "Adlitz Süd-West" (rechts) erschlossen werden. Doch daraus wird erstmal nichts.

© Klaus-Dieter Schreiter, NN Über diese Ortsverbindungsstraße sollte das Baugebiet "Adlitz Süd-West" (rechts) erschlossen werden. Doch daraus wird erstmal nichts.

"Wir werden es diskutieren und bewerten", sagt Gassner. Wie berichtet, hatte das Landratsamt die von der Gemeinde Marloffstein gestellte Stichfrage im Ratsbegehren für rechtswidrig und somit nichtig erklärt. Resultat war, dass das Ratsbegehren pro Baugebiet nachträglich nicht angenommen wird, sondern nur das Bürgerbegehren dagegen - obwohl beide Begehren für sich eine Mehrheit erzielt hatten.

Das Landratsamt trug als kommunale Aufsichtsbehörde der Gemeinde beziehungsweise dem Bürgermeister in einem Bescheid auf, diese Entscheidung zu veröffentlichen, was Walz auch getan hat. "Weitere Konsequenzen werden nicht folgen, da die Gemeinde Marloffstein fristgerecht das Ergebnis des Bürgerentscheids als angenommen erklärt hat und die Erklärung der Ungültigkeit des Stichentscheids sowie die des Ergebnisses des Bürgerentscheids als angenommen in der ortsüblichen Weise bekannt gegeben hat", schreibt die Behörde auf Anfrage unserer Zeitung. Das Verfahren ist somit beendet und die Sache aus Sicht des Landratsamts vom Tisch.

Für Gassner ist sie das allerdings nicht. Er wirft Bürgermeister Walz vor, die Wähler bewusst getäuscht zu haben. Bürgermeister und Landratsamt seien bereits vor den Abstimmungen im September 2020 darauf hingewiesen worden, dass die Stichfrage unzulässig sei.

"In dreister Weise getäuscht"

Diesen Hinweis hätten sowohl der Bürgermeister als auch die Kommunalaufsicht schriftlich als unbegründet zurückgewiesen. "Auf der Grundlage der Stichfrage, welche so formuliert war, dass sie nicht eindeutig beantwortet werden konnte, wurde dann seitens des Bürgermeisters festgestellt, dass das Bürgerbegehren 'Adlitz bewahren' nicht gilt und alleine das Ratsbegehren erfolgreich ist", sagt Gassner.

Erst auf eine Beschwerde der Bürger hatte das Landratsamt festgestellt, dass nicht nur die Formulierung, sondern bereits die Stellung der Stichfrage unzulässig war. Gassners Schlussfolgerung: "Die Bürger von Marloffstein wurden also bei der Abstimmung durch die Stichfrage in dreister Weise getäuscht und hinters Licht geführt. Der Bürgermeister hat überdies das Ergebnis der Abstimmung auf der Grundlage der unzulässigen Stichfrage zugunsten des Ratsbegehrens willkürlich falsch festgestellt."

Ärger über Landratsamt

Dass er beim Landratsamt nach dem Bescheid gefragt, ihn aber nicht ausgehändigt bekommen hat, ärgert Gassner ebenfalls: "Als Bürger der Gemeinde sind wir Betroffene und in unseren Rechten berührt worden." Auch hier möchte Gassner rechtliche Schritte prüfen.

Bürgermeister Walz weist den Vorwurf von sich. "Ich stand während der Planungen des Ratsbegehrens immer in Kontakt mit dem Landratsamt. Von einer bewussten Täuschung kann keine Rede sein."

Keine Wasserstandsmeldungen

Im Juni habe er von der Behörde erfahren, dass das Verfahren wohl zu Ungunsten seiner Gemeinde ausgehen werde. Er entschied sich aber dafür, zu warten, bis er den Bescheid im Juli zugestellt bekam. "Ich wollte keine Wasserstandsmeldungen abgeben, sondern warten, bis es offiziell ist", begründet Walz. Er möchte weiterhin, dass das Baugebiet über die Ortsdurchgangsstraße erschlossen wird. "Das können wir aber nur mit einem erneuten Ratsbegehren erreichen."

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