Getötete Rehkitze: Peta stellt erneut Strafanzeige

11.7.2019, 13:46 Uhr

Während einer Mahd in Neunkirchen hatte ein Rehkitz keine Chance gegen die scharfen Klingen der Mähmaschine. Das Jungtier wurde überfahren und so schwer verletzt, dass es getötet werden musste. Und nur wenige Wochen vorher gab es in Neuhof an der Zenn einen ähnlichen Fall, ein Bauer erfasste ein Rehkitz mit dem Mähwerk. Laut einem Zeugen hatte der Mann die Fläche zuvor nicht abgesucht, anschließend warf er das tote Kitz einfach ins Gebüsch.

Die Tierschutzorganisation Peta hat nun bei den Staatsanwaltschaften in Bamberg sowie Nürnberg-Fürth Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet. Der Vorwurf lautet: Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Naturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.

"Es ist allgemein bekannt, dass Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt werden", so Edmund Haferbeck, der Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei Peta in einer Pressemitteilung. "Wer keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vor und während der Mahd trifft, nimmt den Tod der Tiere wissentlich in Kauf – und dies ist strafbar". Die Pressemitteilung für den Fall in Neunkirchen am Brand ist nahezu identisch mit der Pressemitteilung, die nun wegen des Vorfalls in Neuhof an der Zenn folgte.

Landwirte in der Pflicht

Laut Tierschutzgesetz sei es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso gelte laut Naturschutzgesetz, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden dürfen, betont Haferbeck. Landwirte seien gehalten, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser Vorkehrungen treffen kann.


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