Corona in Fürth: Gesundheitsamt kommt nicht hinterher

11.11.2020, 06:00 Uhr

Schneller als in Nürnberg steigt in der Kleeblattstadt die Zahl der Corona-Neuinfektionen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert lag nach Angaben des Landesamts für Gesundheit (LGL) in Fürth am Dienstag bereits bei 235,80 (Landkreis Fürth: 171,40; Nürnberg: 170,92).


Sieben-Tage-Inzidenz: Fürth überschreitet die 200er-Marke


Die Dynamik bringt das Staatliche Gesundheitsamt an seine Grenzen: Zuletzt schaffte es die Behörde nicht mehr, Kontakt zu allen Infizierten aufzunehmen.

Die FN erfuhren von Fällen, in denen Fürther ihr positives Testergebnis vor etwa einer Woche erhalten und noch immer nichts vom Gesundheitsamt gehört haben. Auch ihre engeren Kontaktpersonen wurden somit von der Behörde nicht ermittelt. Dabei ist vorgesehen, dass diese sich bei einem positiven Ergebnis stets meldet – auch nach freiwilligen Tests. Für die Betroffenen, ihre Familie und Freunde entsteht andernfalls viel Unsicherheit: Wie lange dauert die Quarantäne genau? Wer sollte sich noch testen lassen?

Auf Nachfrage bestätigte das Gesundheitsamt, dass es aktuell gezwungen sei, Arbeiten zu "priorisieren". Der Fokus liege auf den Neuinfizierten: Hauptsächlich mit ihnen nehmen die Mitarbeiter Kontakt auf.

Ältere Fälle, die vor dem 8. November gemeldet wurden, verfolgen sie nur noch "eingeschränkt". Man geht davon aus, dass hier schon viel Zeit seit Beginn der Infektion (und den letzten Begegnungen) vergangen ist. Denn zurzeit dauert es oft fünf bis sechs Tage, bis Erkrankte ein Ergebnis bekommen, und manchmal noch länger, bis das Labor das Gesundheitsamt darüber informiert.

So lange dauert die Quarantäne

Die Behörde stellt klar: Ein positiver Befund bedeutet immer, dass man sich eigenständig in Quarantäne begeben muss. Alle, die vor dem 8. November positiv getestet und noch nicht von ihr angerufen wurden, dürfen sich am elften Tag nach Symptombeginn aus der Selbstisolation entlassen, sofern sie seit 48 Stunden keine coronatypischen Symptome aufweisen – oder, wenn sie während der Quarantäne völlig symtomfrei waren, ebenfalls ab dem elften Tag nach dem Abstrich. "Eine Kontaktaufnahme findet nicht mehr statt."


Kein Engpass? Bayern testet weiter ohne Grenzen


Die Betroffenen sind zudem aufgefordert, ihre Kontaktpersonen der Kategorie 1 selbst zu informieren und sie über das auf der Landkreis-Homepage bereitgestellte Formular an covid-ctt@lra-fue.bayern.de zu melden.

Wer gilt als enge Kontaktperson?

Das Amt erläutert: Der infektiöse Zeitraum beginne bei Covid-19 etwa zwei Tage, bevor sich Symptome zeigen. Bei einem Verlauf ohne Symptome sind die 48 Stunden vor dem Abstrich zu berücksichtigen. Ein Ende der Infektiösität sei spätestens am zehnten Tag nach Symptombeginn oder bei asymptomatisch getesteten Personen am zehnten Tag nach dem Abstrichdatum zu erwarten, heißt es. Alle Menschen, die man in diesem Zeitraum traf, gelten erst einmal als Kontaktpersonen. Kontakte, die man außerhalb des Zeitfensters hatte, werden nicht berücksichtigt.

Enge Kontaktpersonen (Kategorie 1) sind diejenigen, mit denen man sich etwa 15 Minuten oder länger in nächster Nähe (ohne den Abstand von 1,5 Metern) aufgehalten hat (Kategorie 1A), sowie diejenigen, die man, auch mit Abstand, mehr als 30 Minuten in einem Raum gesehen hat, in dem die Aerosol-Konzentration hoch gewesen sein könnte (Kategorie 1B). In einem Innenraum etwa, der nicht gut belüftet wurde, umso mehr, wenn der Infizierte dort schon eine ganze Weile vor der Begegnung oder zeitgleich mit dem Kontakt gewesen ist. Aerosole werden schon beim Atmen verteilt, in größerem Maße noch Sprechen und in noch größerer Menge beim lauten Sprechen/Singen.

Die Informationen des Gesundheitsamts zur Kategorisierung der Kontaktpersonen gibt es auch hier, die komplette Pressemitteilung des Landratsamts hier.

Das Gesundheitsamt teilt mit: Sollte eine schriftliche Quarantäne-Anordnung, etwa zur Vorlage beim Arbeitgeber, nötig sein, kann diese per Mail an bestaetigung@lra-fue.bayern.de angefordert werden. Sie muss den Nachweis über das Testergebnis, Angaben zu Symptombeginn und -ende sowie zur Person (Name, Vorname, Adresse) enthalten.