Drei Tage über 100: Fürth muss Lockerungen zurücknehmen

13.3.2021, 13:20 Uhr
Fürths Sieben-Tage-Inzidenz hat die 100er-Marke drei Mal in Folge überschritten - das Rathaus muss nun Lockerungen zurücknehmen.

© Wolfgang Händel Fürths Sieben-Tage-Inzidenz hat die 100er-Marke drei Mal in Folge überschritten - das Rathaus muss nun Lockerungen zurücknehmen.

Im neuen Stufenplan, der seit Montag gilt, sind viele Lockerungen, aber auch Verschärfungen an die Sieben-Tage-Inzidenz geknüpft. Ein einmaliges Überschreiten der kritischen 100er-Schwelle hat nicht sofort Konsequenzen - eine Ausnahme ist der Schul- und Kita-Bereich: Hier ist stets nur der Inzidenzwert vom Freitag entscheidend für die folgende Woche.


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Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet, allerdings - wie nun in Fürth (Stand Samstag, 13. März: 136,2) - an drei Tagen in Folge über 100, hat das Auswirkungen in mehreren Bereichen. Etliche der kleinen Öffnungsschritte, die zum 8. März möglich wurden, müssen nun zurückgenommen werden. Das war am Freitag bereits abzusehen.

Die Stadt Fürth hat am Samstagmittag bekannt geben, was sich ändert. Die strikteren Regeln gelten ab Montag, 15. März, 0 Uhr.

Da Fürth nun in den Inzidenzbereich ab 100 eingestuft wird, gibt es in mehreren Bereichen wieder ähnliche Einschränkungen wie vor dem 8. März. Einige wichtige Regelungen im Überblick:

- Kontakte: Treffen sind wieder nur zwischen einem Hausstand und einer Person möglich. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Lebenspartner gelten als ein Hausstand, auch wenn sie nicht zusammenwohnen. Zulässig ist zudem die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren (aus zwei Hausständen) in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften.

- Es gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre, diesmal von 22 bis 5 Uhr (von Mitte Dezember bis Mitte Februar war es 21 bis 5 Uhr).

- Der Einzelhandel kann noch liefern und "Click & Collect" anbieten, "Click & Meet" vorerst aber nicht mehr. Blumenläden, Gartencenter, Baumärkte und Buchhandlungen aber dürfen geöffnet bleiben, sie zählen inzwischen wie Lebensmittelläden zur Grundversorgung und sind unabhängig vom Inzidenzwert. Auch für Friseure sowie andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe, die der Körperhygiene und -pflege dienen - etwa Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege - ändert sich nichts, die Kundschaft darf weiter kommen. Büchereien können ebenfalls weiter Kunden empfangen.

- Museen sind wieder geschlossen. Zuletzt hatten sie die Möglichkeit, Besucher mit Termin hineinzulassen, wobei viele Museen noch in den Vorbereitungen steckten.

- Musikschulen dürfen keinen Einzelunterricht in Präsenzform mehr veranstalten.

- Volkshochschulen können nur noch Online-Kurse anbieten. Auf die Fürther VHS wird diese Regelung vorerst keine Auswirkungen haben: Sie will ohnehin erst ab 12. April wieder Präsenzveranstaltungen anbieten.

- Zum Sport im Freien kann man sich nur entsprechend der Kontaktbeschränkungen verabreden: Das ist jetzt wieder ein Hausstand plus eine Person. Seit Montag durften bis zu 20 Kinder unter 14 Jahre kontaktfreien Sport im Freien machen - diese Option wird wieder genommen.

- Gottesdienste bleiben unter Auflagen erlaubt: Der Mindestabstand muss eingehalten werden, Singen ist verboten.

- Auch für Pflegeeinrichtungen gibt es ab Montag Änderungen: Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten und dort Senioren oder behinderte Menschen betreuen, müssen sich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen - vorausgesetzt sie haben keinen vollständigen Impfschutz und sind in dieser Zeit im Dienst. Die Tests müssen die Einrichtungen selbst organisieren.

- Gastronomie und Kultur: Für die Außengastronomie, aber auch für Theater und Kinos gab es noch keine gelockerten Regeln. Hier wird also nichts zurückgedreht. Allerdings verschiebt sich ihre Öffnungsperspektive mit jedem Tag, an dem die Inzidenz über 100 liegt, nach hinten. Mindestens 14 Tage lang muss der Inzidenzwert unter 100 sein, damit Außengastronomie, Theater und Kinos wenigstens unter Auflagen öffnen können.

- Auch Fitness-Studios, Indoor-Sportbetriebe und Boulder-Hallen müssen angesichts der hohen Inzidenz länger warten. Mindestens 14 Tage muss der Wert unter 100 liegen, damit kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich ist. Verlangt würde ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest.

- Für Bäder, Freizeitparks, Clubs und Diskotheken gibt es noch keine Perspektive.

Die Regeln sind so lange gültig, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 wieder unterschreitet.

Der Artikel wurde am 13. März um 13.18 Uhr aktualisiert.

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