Gustavstraße kommt nicht zur Ruhe: Kläger geht in Berufung

17.4.2020, 18:13 Uhr
Grün strahlte zur Wiedereröffnung im Februar 2019 die Fassade der Traditionsgaststätte.

© Tim Händel Grün strahlte zur Wiedereröffnung im Februar 2019 die Fassade der Traditionsgaststätte.

Erst Anfang März hatte das Verwaltungsgericht die Klage eines Hausbesitzers aus der Gustavstraße gegen die Genehmigung für den Umbau der Gaststätte abgewiesen. Die Baumaßnahme ist längst abgeschlossen. 

Nach Angaben der Stadt hat der Kläger gegen dieses Urteil nun einen "Antrag auf Zulassung der Berufung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestellt".

Bei Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung stößt dieses Vorgehen auf völliges Unverständnis: Der "Dauerkläger" schaffe es trotz zweier Niederlagen im vorläufigen Verfahren und der aktuellen Niederlage im Hauptsacheverfahren nicht, die Angelegenheit endgültig ad acta zu legen, sagt Jung und holt die große Corona-Keule raus: "In Zeiten wie diesen, wo alle Welt von Solidarität und Zusammenhalt spricht und die Gastronomie vor den schlimmsten Existenznöten seit Jahrzehnten steht, beweist er keinerlei menschliche Größe, sondern beharrt selbstgefällig und rücksichtslos auf seinem vermeintlichen Recht.“

Der Rathauschef zeigt sich zuversichtlich, dass auch der VGH in München als übergeordnete Instanz die Klage abweisen werde. Jung zufolge wird die Stadt "unter keinen Umständen die Schließung oder Beeinträchtigung" des aufwändig sanierten Gasthauses hinnehmen. 

Der Grüne Baum konnte im Dezember 2019 nach jahrelangem Leerstand und einem grundlegenden Umbau neu eröffnet werden. Im Dezember 2014 hatten die letzten Pächter zugesperrt, 2016 kaufte die Unternehmerfamilie Streng das verwaiste Gebäude, Anfang 2018 begannen die Sanierungsarbeiten.

Im Lärmstreit in der Gustavstraße war im Januar 2013 die erste Klage eingereicht worden, viele weitere folgten. Seit 2017 aber bemühen sich Stadt und Kläger um eine Annäherung. So konnten im vergangenen Jahr mehrere Verfahren beigelegt werden – ohne Urteil.

Zwei sind noch anhängig: Ein Hausbesitzer wehrt sich gegen den neuen Bebauungsplan für die Altstadt. Das Rathaus hat darin den „besonderen Anwohnerschutz“, den der alte Bebauungsplan vorgab, aufs gesetzlich vorgeschriebene Maß zurückgefahren. Mit der Sache beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.

Ein zweiter Hausbesitzer will erreichen, dass eine Altstadt-Kneipe ihre Sitzplätze im Freien reduziert. Die Klage wurde abgewiesen, seit zwei Jahren ist der Antrag auf Zulassung der Berufung anhängig.

Zuletzt hatte die Stadt Fürth mit der Ankündigung Aufsehen erregt, das Weinfest in der Gustavstraße 2020 wiederbeleben zu wollen, eine Absicht, die inzwischen von der Corona-Krise überholt worden ist.