Die Ausgangssperre für Weißenburg-Gunzenhausen ist da

11.12.2020, 17:09 Uhr
Das Coronavirus wirbelt das Leben aller regelmäßig durcheinander. Weil der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 200 überstiegen hat, treten ab Samstag erneut weitere Maßnahmen in Kraft.

© Foto: Marianne Natalis Das Coronavirus wirbelt das Leben aller regelmäßig durcheinander. Weil der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 200 überstiegen hat, treten ab Samstag erneut weitere Maßnahmen in Kraft.

Weiterhin gilt die Ausgangsbeschränkung, die in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt ist. Die Wohnung darf nur aus triftigem Grund verlassen werden. Neu gilt nun zusätzlich von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre: Das Verlassen der Wohnung ist in diesem Zeitraum – bis auf Ausnahmen – untersagt. Die Regelung tritt nach Auskunft der Polizei in der Nacht zum Samstag um 0 Uhr in Kraft.


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Als Ausnahme gilt ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen wie etwa Dialyse. Die berufliche oder dienstliche Tätigkeit darf in diesem Zeitraum ausgeübt werden, auch zu Ausbildungszwecken – wenn diese nicht aufschiebbar sind – darf die Wohnung verlassen werden.

Nur triftige Gründe zählen

Das Sorge- oder Umgangsrecht darf ebenfalls wahrgenommen werden, auch zur Unterstützung bedürftiger Personen, der Betreuung Minderjähriger und der Begleitung Sterbender darf man die Wohnung verlassen. Als Ausnahme gilt ebenfalls die Versorgung von Tieren. Es können auch "ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe" angeführt werden, teilt das Landratsamt mit. Im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember ist außerdem die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zwischen 21 und 5 Uhr gestattet.

Märkte zum Warenverkauf sind ab Samstag untersagt – mit Ausnahme der Wochen- und Bauernmärkte, auf denen Lebensmittel verkauft werden. Sie dürfen weiterhin stattfinden, das Landratsamt macht dabei aber noch mal auf die bestehende Maskenpflicht während der Wochenmärkte aufmerksam.

An allen Schulen findet ab der 8. Jahrgangsstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen nur noch Distanzunterricht statt. Die Klassenstufen 1 bis 7 sowie Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind davon nicht betroffen. Die Schulen seien vom Landratsamt darüber bereits frühzeitig in Kenntnis gesetzt worden und konnten entsprechende Vorbereitungen treffen, heißt es von Seiten des Landkreises. Eltern werden direkt von den Schulleitungen über das weitere Vorgehen informiert. Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht darf in Präsenzform nicht mehr stattfinden – also auch keine Fahrstunden mehr.

Mehr Intensivpatienten

Nicht nur der Inzidenzwert ist gestiegen, sondern auch die Zahl der Infizierten, die intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Von den 16 Intensivbetten im Klinikum Altmühlfranken sind fünf mit Covid-Patienten belegt, vier Personen müssen beatmet werden. "Seit Beginn der zweiten Welle im September hatten wir in beiden Häusern schon 92 Covid-Patienten", berichtet Klinikleiter Christoph Schneidewin. Bei der ersten Welle waren es insgesamt 66.

Noch kann das Klinikum einen Regelbetrieb aufrechterhalten, doch je nachdem, wie die Zahlen sich entwickeln, müssen bald auch Operationen verschoben werden. "Wir fahren da aktuell auf Sicht", sagt Schneidewin. Sofern mehr Intensivbetten gebraucht werden, muss sowohl räumlich als auch personell der OP-Bereich genutzt werden.

Landrat Manuel Westphal appelliert an die Bevölkerung: "Ich weiß, dass die Beschränkungen uns gerade in der Weihnachtszeit schwer treffen. Doch nur, wenn wir alle mitmachen und uns an die bestehenden Regeln, vor allem zur Kontaktreduzierung, halten, können wir die Infektionszahlen senken. Dadurch schützen Sie sich und andere!"

Sieben Tage unterschreiten

Die Maßnahmen gelten nun so lange, bis der Inzidenzwert von 200 mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. Darüber wird das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen entsprechend informieren. Für alle Ämter des Rathauses Gunzenhausen einschließlich Einwohnermelde-, Sozial- und Ordnungsamt können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache aufgesucht werden.

Wer sich freiwillig testen lassen will, kann weiterhin das Testzentrum in Gunzenhausen nutzen, das werktags ab 10 Uhr geöffnet hat – wie lange, hängt vom Aufkommen ab. Am 24. und 31. Dezember wird bis mittags getestet, an den anderen Feiertagen ist geschlossen. 250 Personen können pro Tag auf das Virus untersucht werden, die Kapazität ist derzeit lange nicht ausgeschöpft, heißt es seitens des Landkreises. Es könnten fünfmal so viele Personen getestet werden. Im Schnitt werden bisher rund 47 Tests pro Tag durchgeführt. Unter der 0961/309776 kann ein Termin vereinbart werden.

Bei Fragen zu den aktuellen Regelungen steht das Bürgertelefon des Landratsamts unter der 09141/902-500 zur Verfügung.

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