Neue Corona-Regeln in Bayern: Viel Maske, wenig Feiern, kaum Alkohol

15.10.2020, 16:26 Uhr
Die Maßnahmen werden weiter ausgebaut.

© Harald Sippel, NN Die Maßnahmen werden weiter ausgebaut.

Mehr als acht Stunden haben die Regierungschefs in Berlin um eine gemeinsame Linie gegen die Corona-Pandemie gerungen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, den Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht „als den großen Wurf“ betrachtet. Entsprechend legt der Freistaat an einigen Stellen nach. Nachfolgend ein Überblick, was aktuell gilt und über die neuen Regeln, die am Samstag in Kraft treten.


Inzidenz erneut gestiegen: Nürnberg kurz vor kritischer Warnschwelle


Inzidenz

Die Politik arbeitet derzeit mit vielen Werten rund um Corona, doch öffentlich wahrgenommen wird vor allem die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz. Sie gibt wieder, wie viele Menschen sich binnen einer Woche in einer Stadt oder einem Landkreis neu infiziert haben. Der Wert ist vor allem für die Gesundheitsämter relevant. Sie müssen nachvollziehen, mit wem die Infizierten zuletzt Kontakt hatten, die Betroffenen verständigen und alle während der Quarantäne begleiten. Unter einem Wert von 50 ist das für die Behörden noch machbar, darüber angesichts Hunderter Betroffener aber nicht mehr. Deshalb haben sich Bund und Länder auf die beiden Schwellenwerte 35 und 50 verständigt.

Maskenpflicht

Bayern zieht die Schrauben an. Wo der Abstand zwischen zwei fremden Menschen im öffentlichen Raum nicht eineinhalb Meter betragen kann, ist die Maske schon jetzt zwingend, ebenso in Geschäften, Bussen und Bahnen, Arztpraxen, Altenheimen und Kliniken. Das Kabinett verschärft die Regeln weiter. Bei Grün oder einer Inzidenz unter 35 gelten sie wie bisher. Bei Gelb und einem Wert ab 35 aber wird die Maske in weiten Bereichen zur Pflicht. Das trifft stark frequentierte Plätze wie Fußgängerzonen oder Marktplätze, öffentliche Gebäude, Fahrstühle oder den Eingangsbereich von Hochhäusern.

Am Arbeitsplatz wird laut Söder die Maske zwingend, wenn kein Abstand möglich ist, ebenso dort in den Fluren, Aufzügen oder Kantinen. Schüler ab der fünften Klasse müssen die Maske auch im Unterricht, der Mittagsbetreuung oder dem Hort tragen, Studierende in der Vorlesung. Bei Rot oder einer Inzidenz ab 50 gilt das auch für Grundschüler.

Gaststätten und Bars

Bei Grün dürfen sich auch weiterhin bis zu zehn Menschen an einem Tisch versammeln mit entsprechendem Abstand. Wenn sie Verwandte oder Angehörige zweier Haushalte sind, auch mehr. Bei Gelb müssen die Gastronomen um 23 Uhr ihr Lokal schließen Tankstellen den Alkoholverkauf einstellen, es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei Rot gilt die Sperrstunde ab 22 Uhr, das Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol an Tankstellen und auf öffentlichen Plätzen ebenfalls. Der Berliner Kompromiss hätte 23 Uhr vorgesehen. Und natürlich müssen die Gäste weiter ihre Kontaktdaten hinterlassen. Sind die falsch, droht ein Bußgeld von 250 Euro

Private Treffen

Bisher galt ein Drei-Stufen-Plan, den gibt es auch weiter, jedenfalls im Prinzip. Liegt die Inzidenz unter 35, dürfen sich privat so viele Menschen treffen, wie es bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern geht – wenn sie denn nicht feiern. Dann gelten andere Regeln. Im öffentlichen Raum ist die Zahl auf zehn begrenzt, egal, ob die Menschen miteinander verwandt sind oder nicht. Bei einer Inzidenz ab 35 beschränkt der Freistaat die Zahl im privaten wie im öffentlichen Raum nun auf zehn, ab 50 auf fünf Personen. Bayern geht damit deutlich über den Berliner Beschluss hinaus, der bei einer Inzidenz von 35 privat 25 und öffentlich zehn, ab 50 jeweils zehn Menschen zulässt.

Feiern

Weil sie als Hauptgrund für den Anstieg der Infektionszahlen gelten, greift das Land zu drastischen Maßnahmen. Zwar dürfen sich bei Grün weiterhin im Privaten bis zu hundert, in Gaststätten oder angemieteten Räumen bis zu 200 Personen treffen. Bei Gelb allerdings sind privat nur noch bis zu zehn Personen gestattet, ebenso im Lokal. „Eine Regel gilt überall“, sagt Söder. Bei Rot sind jeweils nur noch fünf Personen erlaubt. Bayern geht damit weit über das hinaus, was die Runde in Berlin beschlossen hatte. Die hatte sich nur darauf verständigt, dass ab einer Inzidenz von 35 nicht mehr als 25 Menschen im öffentlichen Raum und 15 im Privaten miteinander feiern dürfen.

Kliniken und Heime

Hier gelten die bereits ergriffenen Maßnahmen weiter. Das heißt: strenge Hygieneregeln, die Zahl der Besucher bleibt auf einen pro Tag beschränkt, die der Besuchsstunden ebenfalls. Das Konzept habe sich bewährt, sagt Söder. Es schütze die Menschen in den Einrichtungen.

Schulen und Universitäten

Außer der ausgeweiteten Maskenpflicht, die bereits ab einem Inzidenzwert von 35 greifen soll, bleiben die bisherigen Regeln unverändert. Die Schulen sollen nach Möglichkeit im Präsenzbetrieb laufen, die Universitäten und Hochschulen ebenso. Die Realität schaut allerdings anders aus. Mehrere Landkreise haben ihre Schulen bereits wieder in den Notmodus versetzt; die meisten Universitäten und Hochschulen setzen auf Online-Vorlesungen.

Kultur

Ein klein wenig aufatmen dürfen die Betreiber von Theatern, Kinos, Konzertsälen und ähnlichen Einrichtungen. Sie stöhnen zwar unter den Auflagen, die bisher gelten, müssen aber vorerst keine Verschärfungen befürchten. So gelten für sie weiterhin die Obergrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen und 400 Personen im Freien, wenn sie ihnen feste Plätze zuweisen können. Wenn nicht, liegt die Grenze bei hundert und 200 Personen.

Gottesdienste

Die bisherigen Auflagen gelten weiter: Mindestabstand 1,5 Meter, Maskenpflicht in den Gängen, Hygieneregeln, dazu die Empfehlung, auf gemeinsamen Gesang zu verzichten oder dabei eine Maske zu tragen.

Messen und Kongresse

Auch ihre Betreiber können vorerst etwas entspannen. Bayern verschärft die Regeln zunächst nicht. Tagungen und Kongresse dürfen bis zu hundert Teilnehmer zulassen, können sie feste Plätze zuweisen, auch mehr. Bei Messen gibt es keine fixe Obergrenze; allerdings müssen die Veranstalter die Gästezahl so berechnen, dass nicht mehr als einer auf zehn Quadratmeter Messefläche kommt.

Sport

Ebenfalls unangetastet bleibt vorerst das Konzept für den Amateursport. Das Training bleibt erlaubt, lediglich in Kampfsportarten ist die Teilnehmerzahl auf 20 beschränkt. Publikum darf weiter zu den Wettkämpfen kommen, bis zu 200 Zuschauer drinnen, bis zu 400 draußen.

Gesundheitsämter

Bayern verstärkt sie seit Monaten mit zusätzlichem Personal, damit sie die Infektionsketten verfolgen können. Beamte wechseln aus anderen Behörden an die Ämter; die Polizei schickt Bereitschaftspolizisten, die Bundeswehr Soldaten, die aushelfen. So will das Land die Übersicht und, vor allem, die Kontrolle behalten.

Strafen

Bayern verschärft den Bußgeldkatalog nicht. Der liegt ohnehin deutlich über dem anderer Bundesländer. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kostet 250 Euro, im Wiederholungsfall 500 Euro, ein Verstoß gegen die Quarantänevorschriften 2000 Euro. Wirte und Ladenbesitzer zahlen bis zu 5000 Euro bei Verstößen gegen Hygienevorschriften, Betreiber so genannter betrieblicher Unterkünfte bis zu 25 000 Euro bei Verstößen.