Corona nur als Deckmantel?

Protest gegen demokratiefeindlichen Slogan bei "Spaziergang"

12.1.2022, 18:59 Uhr
Protest gegen demokratiefeindlichen Slogan bei

© M.Gröner

Wenn von sogenannten "Spaziergängern" die Demokratie "gefährlicher als Corona" bezeichnet wird, muss nach Ansicht des SPD-Ehrenkreisvorsitzenden Gerhard Gröner "diesen demokratie- und staatsgefährdenden Aktionen Einhalt geboten werden". Dies fordert er nach einem der sogenannten "Spaziergänge" am Montagabend in der Kreisstadt ein. Seit mehreren Jahrzehnten sei er bemüht, die durch das Grundgesetz geschützte Demokratie zu verteidigen, führt Gröner in einer Pressemitteilung aus und betont: "Dazu gehört auch das Recht auf Versammlung, freie Meinungsäußerung und Demonstration". Dieses habe er "selbst schon genutzt, um für Freiheit, Frieden und Unversehrtheit einzutreten, was nicht immer einfach ist".

Was aber unter der irrigen Bezeichnung "Spaziergänge" wie am Montag in Neustadt geschehe, sei "da wohl mehr schädlich für Demokratie und Rechtsstaat, wenn auf den Straßen Karten zurückbleiben auf denen zu lesen ist, dass das System gefährlicher sei als Corona. Was heiße, dass "unser dem Grundgesetz verpflichtete Demokratie lebensbedrohlicher sei, als ein Virus der zum Tote führen kann". Gröner belegt das mit Hinterlassenschaft von "Spaziergängern", die behaupteten Freiheit und Recht einzufordern.

Aus ihren Reihen seien nach Gröners Mitteilung "Aussagen des sogenannten III Weg verteilt worden, die genau das Gegenteil propagieren. Diese rechtsextreme deutsche Kleinpartei wurde im September 2013 von ehemaligen NPD-Funktionäre und Aktivisten des im Juli 2014 verbotenen Freien Netzes Süd gegründet und ist der Versuch, das FNS unter dem Schutz des Parteienprivilegs weiterzuführen".

In Netzwerken soll der "III Weg" auch zu dem "Spaziergang" aufgefordert haben, dem sich nach grober Schätzung der Polizei etwa 1000 TeilnehmerInnen angeschlossen haben sollen. Von einem Spaziergang könne da nach Feststellung von Inspektionsleiter Siegfried Archut keine Rede sein, sondern müsse die Aktion rechtlich dem Versammlungsgesetz zugeordnet werden. Auch wenn sie nicht angemeldet gewesen sei und es keinen Versammlungsleiter gegeben hatte, habe die Polizei keine Handhabe gehabt, sie aufzulösen, so Archut. So musste sie sich darauf beschränken, die Aktion zu begleiten. Die weitere Entwicklung wird im Zusammenwirken mit zuständigen Behörden beobachtet.

"Von Montag zu Montag zunehmende Verunzierungen am Rathaus durch Gegner der Corona-Bestimmungen" hat die Stadtverwaltung bei der Polizeiinspektion als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. Weiterhin stehe die Verwaltung mit der Polizei und dem Landratsamt im ständigen Austausch, verlautet aus dem Rathaus. Die montags stattfindenden "Spaziergänge" seien auf Grundlage des Versammlungsrechts zu würdigen, für dessen Vollzug das Landratsamt zuständig sei.

Dessen Pressesprecher Bastian Kallert ließ auf Anfrage wissen: "Grundsätzlich gilt, wer als Veranstalter oder Leiter eine Versammlung durchführt, die einer Anzeige bei der zuständigen Behörde bedarf, diese jedoch ohne eine solche durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro belegt werden kann. Als zuständige Behörde wird das Landratsamt vorliegenden Erkenntnissen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren nachgehen und Ordnungswidrigkeiten soweit möglich auch mit entsprechenden Bußgeldern ahnden".

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