Unterschiedliche Regeln

Ausweis oder Führerschein beantragen: Wie alt darf eigentlich das Passbild sein?

2.10.2021, 06:01 Uhr
Es gibt genaue Vorgaben, wie alt das Foto für den Personalausweis sein darf. 

© imago stock&people via www.imago-images.de, NN Es gibt genaue Vorgaben, wie alt das Foto für den Personalausweis sein darf. 

Zwei Behördengänge haben bei einem Leser für mächtig Verwunderung und Verärgerung gesorgt. So beantragte er beim Ordnungsamt den Umtausch seines alten Papier-Führerscheins in den EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Der 60-Jährige hatte ein etwa zwei Jahre altes Passfoto mit dabei, das ohne Diskussion akzeptiert wurde.


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Ganz anders war es dann später beim Bürgeramt Ost in Fischbach, wo der Nürnberger sich um einen neuen Personalausweis bemühte. Dort wurde ihm gesagt, das Bild sei zu alt.

Dem Nürnberger blieb nichts anderes übrig, als ein neues Passfoto von sich machen zu lassen. "Das verstehe ich nicht", ärgert er sich. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen - oder hat der Nürnberger beim Gang zum Bürgeramt Ost, das zum Einwohneramt gehört, einfach nur Pech gehabt?

Ausweise: Foto darf nur ein Jahr alt sein

Die Mitarbeiter haben in beiden Fällen richtig entschieden, antwortet Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch. Er ist unter anderem zuständig für das Ordnungsamt und für das Einwohneramt. Die Verärgerung des Nürnbergers kann Kuch zwar nachvollziehen, doch sagt er: "Das ist im Interesse der Menschen."

Bei Ausweisen gilt die Regel, dass das Passfoto nicht älter als ein Jahr alt sein darf. Der Stadtrechtsdirektor verweist hier auf eine entsprechende Vorgabe der Bundesdruckerei, welche die deutschen Pass- und Ausweisdokumente herstellt.


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Anders ist es beim Führerschein: Hier kann das Foto auch etwas älter als ein Jahr sein. "Da kann man etwas großzügiger sein", sagt Kuch. Er nennt den Grund: Der Ausweis dient zur Identitätsklärung, deswegen muss das Foto möglichst aktuell sein. Kuch erinnert daran, dass etwa beim Grenzübertritt das Foto der Ausweisdokumente genauer in Augenschein genommen werden kann. Beim Führerschein steht das nicht im Fokus - bei diesem Dokument geht es schließlich nicht um die Identitätsklärung, sondern lediglich darum, die Fahrerlaubnis zu zeigen.

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