Corona-Beschränkungen: Behinderte trifft es besonders hart

26.4.2020, 05:58 Uhr
Corona-Beschränkungen: Behinderte trifft es besonders hart

© Foto: Horst Linke

In fast allen Beschäftigungsstätten dieser Art musste der Betrieb eingestellt werden – und selbst der insgesamt bescheidene Verdienst von etwa 250 Euro pro Monat, den sie sich dort erarbeiten können, entfällt rein rechtlich komplett. Zumindest im März hatten alle Werkstätten aber noch den kompletten Lohn ausgezahlt und sich das auch für April vorgenommen – dann aber ging allen die Puste aus.

Nur für die hauptamtlichen Kräfte wie Betreuer und Werkstattleiter, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, gibt es die Möglichkeit von Kurzarbeit, die allermeisten Menschen mit einer Behinderung gehen leer aus. Allein in Nürnberg sind nach Angaben von Christian Schadinger, dem Geschäftsführer von Noris-Inklusion, mehr als 1500 Frauen und Männer betroffen, in Mittelfranken rund 4500 Frauen und Männer, in ganz Bayern etwa 34.000.

Nur Beschäftigte in Integrationsfirmen sind Ausnahme

Einzige Ausnahme sind die Beschäftigten in sogenannten Integrationsfirmen, etwa der Nürnberger Lebenshilfe, die ja gerade Menschen mit Handicap zu einer Tätigkeit mit regulärem Gehalt und Absicherung verhelfen sollen. Eines der aktuell prominenten Beispiele ist das neue Café der Lebenshilfe-Tochterfirma "Toleranz" am Nordufer des Wöhrder Sees – das bei strahlendem Frühlingswetter jetzt durchstarten könnte, aber zur Betriebsruhe verdammt ist.

Zwar seien die Maßnahmen zum Schutz aller Menschen in Einrichtungen nachvollziehbar, betonen die Verantwortlichen. Aber bei den Hilfspaketen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden seien die Werkstätten offenkundig vergessen worden, macht Schadinger geltend. Schließlich werden die Löhne für die Menschen mit Behinderung nicht etwa von Sozialhilfeträgern übernommen, sondern müssen erwirtschaftet werden.


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Hinzu kommt, dass die Träger der Einrichtungen die hauptamtlichen Werkstattmitarbeiter jetzt nicht ohne weiteres freistellen oder in Kurzarbeit schicken können. Denn die werden mehr denn je zur Versorgung und Betreuung der Behinderten in den Wohnheimen und im privaten Umfeld gebraucht, heißt es – sei es telefonisch oder persönlich. Zusätzlich müsse in Werkstätten beispielsweise gekocht werden, um die Beschäftigten ambulant oder in den Heimen zu versorgen.

Verlässliche Strukturen sind das A und O

Ein Problem stellt sich bei Menschen mit einer geistigen Behinderungen noch dringender als bei anderen, ergänzt Horst Schmidbauer, der Vorsitzende der Nürnberger Lebenshilfe. Verlässliche Strukturen und vertraute Abläufe sind für sie das A und O. Zugleich suchen und erwarten sie, oft auch spontan, körperliche Nähe und Zuwendung – die es jetzt tunlichst zu vermeiden gilt.

Die Situation belaste auch die pflegenden Angehörigen, die jetzt teilweise rund um die Uhr gefordert sind, so Florian Pfaffinger, Leiter der ebenfalls geschlossenen Tagesstätte für Menschen mit Autismus. Diese Gruppe leide unter der aktuellen Situation besonders, wie Pfaffinger betont. "Die Menschen sind aus ihrer normalen Tagesstruktur herausgerissen." Vertraute Abläufe seien aber gerade für Menschen mit Autismus besonders wichtig.

Natürlich würden vielen Werkstätten jetzt ohnehin auch wegbrechende Aufträge zu schaffen machen, teilweise soll eine Notproduktion gewährleisten, Kunden halten zu können. Gleichzeitig haben sich viele starke eigene Standbeine mit Produkten zur Selbstvermarktung geschaffen, so die Noris-Inklusion mit ihrem Gartenbetrieb am Marienberg.

Um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen, müssten auch den Werkstätten Erstattungen nach dem Infektionsschutzgesetz zustehen, fordert Schadinger und hat sich deshalb im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten sowie des Forums Nürnberger Werkstätten auch bereits an die Staatsregierung gewandt. Bayernweit müssten Ausfälle von rund 8,5 Millionen Euro pro Monat kompensiert werden. Gefordert und angeregt wird unter anderem eine an Kurzarbeit angelehnte Regelung, um "zumindest die größte Härte zu nehmen und die Zahlung eines Teillohns abzusichern".


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