Darum gilt die FFP2-Maskenpflicht in Bayern nicht für Verkäufer und Busfahrer

22.1.2021, 15:33 Uhr
Seit Montag, 18. Januar, gilt in Bayern in einigen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. 

© Frank Rumpenhorst/dpa Seit Montag, 18. Januar, gilt in Bayern in einigen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. 

Am Bahnsteig, im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, beim Arzt oder Therapeuten – hier gilt seit Montag eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste, Kunden und Patienten. Insbesondere zu Stoßzeiten kommt es in diesen Bereichen zu zahlreichen zufälligen Kontakten unterschiedlichster Personen – eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht mehr möglich.

Statt FFP2-Masken dürfen auch andere Masken mit vergleichbarer Schutzwirkung getragen werden, zum Beispiel N95, KN95 und FFP3. Das Tragen von OP-Masken ist in Bayern an den oben genannten Orten dagegen nicht ausreichend.

Ursprünglich sollte die FFP-Maskenpflicht auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handels- und Dienstleistungsbetrieben gelten. Der Handelsverband Bayern hatte gegen diese Regelung interveniert – mit Erfolg. Bernd Ohlmann, Pressesprecher des HBE erklärt: "Eine Plexiglasscheibe vor der Kasse, der Frischetheke oder an der Lottoannahmestelle verhindert die Verbreitung der Aerosole, eine zusätzliche Maske ist hier deshalb nicht erforderlich." Dennoch würden viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäften freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, berichtet er.


FFP-2-Maskenpflicht: Störungsfreier Auftakt in Nürnberg


Der Handelsverband beruft sich auf Empfehlungen wie die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In deren Regelung zur Benutzung von Atemschutzgeräten sollen FFP2-Masken maximal 120 Minuten am Stück getragen werden, danach muss es eine Erholungsphase von 30 Minuten geben. Drei Mal darf dieser Vorgang pro Schicht wiederholt werden. "In der Praxis ist das schlichtweg nicht umsetzbar", sagt Ohlmann. Durch die Personalengpässe im Lebensmittelhandel würde mit einer Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske "alles zusammenbrechen", so der Pressesprecher.

Arbeitgeber haben gegenüber Arbeitnehmern eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht. Bereits am 1. Dezember wurden die Corona-Regelungen in Unternehmen verschärft: Beschäftige müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dürfen sie nur am Arbeitsplatz abnehmen, wenn der Abstand zum nächsten Kollegen mehr als 1,5 Meter beträgt.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen eingehalten werden – er kann je nach Gefährdungslage aber weitere Maßnahmen ergreifen. Eine FFP2-Pflicht bei der Arbeit gilt als unwahrscheinlich, aus den oben genannten Gründen der Tragezeit und Ruhepausen.

Neuerung bei Click&Collect

Eine Neuerung gibt es seit diesem Montag: Bei Click&Collect besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel nun keine FFP2-Pflicht mehr. Dort reichen einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie OP- oder Stoffmasken oder ein Plexiglas-Schutz. Für Kundinnen und Kunden besteht bei der Abholung bestellter Ware allerdings weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Wie bereits berichtet, müssen Beschäftigte im Öffentlichen Nahverkehr keine FFP2-Maske tragen, solang sie hinter einer Schutzscheibe sitzen und keinen direkten Kundenkontakt haben. In den Dienstgebäuden der Stadt Nürnberg gilt weiterhin die normale Maskenpflicht und das Abstandsgebot.

6,6 Millionen Masken täglich für Bahnfahrer?

Laut der "Bild am Sonntag" prüft auch die Deutsche Bahn die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht in allen Regional- und Fernzügen, in Bayern ist die Maske wie oben beschrieben für Kunden bereits Pflicht. Dafür habe das Unternehmen vorsorglich zehn Millionen Stück bestellt.

Allein für die 40.000 Konzern-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt werde mit einem täglichen Bedarf von 80.000 Masken gerechnet, hieß es weiter. Sollten Reisende in Zukunft die Möglichkeit haben, FFP2-Masken vor Fahrtantritt zu erwerben, benötige die Bahn täglich rund 6,6 Millionen Stück.

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