Diebstähle im Supermarkt: Keine Ausnahmen für Flüchtlinge

13.4.2016, 06:00 Uhr
Immer wieder gibt es Gerüchte, dass Flüchtlinge bei Ladendiebstählen ohne Strafe davonkommen würden - doch das stimmt nicht. Es gibt keine Ausnahmen für Asylbewerber.

© Oliver Berg (dpa) Immer wieder gibt es Gerüchte, dass Flüchtlinge bei Ladendiebstählen ohne Strafe davonkommen würden - doch das stimmt nicht. Es gibt keine Ausnahmen für Asylbewerber.

Zugegeben, unser NZ-Leser aus dem Nürnberger Umland hat die Informationen nur aus zweiter Hand. Eine Mitarbeiterin des örtlichen Lidl-Discounters habe seiner Friseurin erzählt, dass sie und ihre Kollegen Diebstähle von Flüchtlingen im Wert von unter 60 Euro nicht mehr anzeigen dürfen. Die Order sei "von ganz oben" gekommen. Eigentlich dürfe sie – die Lidl-Mitarbeiterin – auch gar nicht darüber reden. Wenn dies stimme, sagt unser NZ-Leser wiederum, fände er das sehr ungerecht. Ein rechter Grund, warum die Mitarbeitern das behaupten solle, wenn gar nichts dran wäre, will ihm nicht einfallen.

Auf Nachfrage antwortet die Lidl-Pressestelle, die man nicht telefonisch, sondern nur per Mail erreichen kann, Folgendes: "Wir können die von Ihnen beschriebenen Vorgänge nicht bestätigen und weisen derartige Gerüchte in aller Deutlichkeit zurück. Selbstverständlich wird jeder durch uns festgestellte Diebstahl zur Anzeige gebracht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns an derartigen Spekulationen nicht beteiligen."

Die Polizei ist bei jedem Diebstahl, egal wer ihn ausgeführt hat, zur Stelle – wenn es der Supermarkt anzeigt, sagt Pressesprecher Rainer Seebauer. "Und wenn es sich auch nur um einen Joghurt für 70 Cent handelt, dann kommen wir und dann kriegt der Täter auch eine Anzeige. Da gibt es keine Ausnahmen."

Kontrolleurinnen nicht immer akzeptiert

Was dann die Staatsanwaltschaft draus mache – ob sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstelle oder weiterverfolge – sei ein anderes Thema. Wenn sich ein Dieb, egal ob Deutscher oder Asylbewerber, nicht ausweisen könne, müsse er mit auf die Wache, wo Identität und Wohnort überprüft werden, sagt der Polizeisprecher. Auch die VAG macht keine Unterschiede zwischen Deutschen und Flüchtlingen. "Alle Fahrgäste werden einheitlich kontrolliert. Alle haben einen gültigen Fahrausweis vorzuweisen", sagt Sprecherin Elisabeth Seitzinger. Wer bei der Kontrolle kein Ticket vorzeigen könne, müsse 60 Euro zahlen.

Um die Jahreswende herum, als besonders viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, habe die VAG immer wieder Fahrgäste ohne oder mit einem falschen Fahrschein angetroffen. Teilweise sei auch die Kommunikation schwierig gewesen. "Inzwischen läuft es aber besser. Die Flüchtlinge sind besser informiert", sagt Seitzinger. Nicht ganz einfach sei es nach wie vor für die weiblichen Kontrolleurinnen der VAG, weil diese von Asylbewerbern "aufgrund der kulturellen Unterschiede nicht immer akzeptiert" würden. Sie würden ihre Arbeit dennoch konsequent verfolgen, sagt die VAG-Sprecherin. Eventuell mit Unterstützung männlicher Kollegen.

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