Junge Frau erhielt das falsche Serum

Fall in Nürnberg: Welche Folgen hat eine Corona-Fehlimpfung?

23.9.2021, 08:03 Uhr
Corona-Fehlimpfungen sind nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums Einzelfälle.

© Dinendra Haria/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa Corona-Fehlimpfungen sind nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums Einzelfälle.

Es fing alles unspektakulär an: Eine junge Frau, Mitte 20 Jahre alt, ließ sich in einer Nürnberger Hausarztpraxis mit Biontech/Pfizer gegen Corona impfen. Der erste Termin verlief problemlos. Doch beim zweiten Termin machte die Ärztin einen Fehler: Versehentlich wurde der Patientin Johnson&Johnson verabreicht.

Die Ärztin entschuldigte sich und legte der jungen Frau danach eine Einwilligungserklärung für eine Johnson&Johnson-Impfung vor. Dies unterschrieb die Patientin, die in diesem Moment etwas überfordert war – sie bereut das heute. Die Ärztin konnte der Patientin nicht darlegen, welche Folgen diese Fehlimpfung hat. Wie soll man sich in einer solchen Situation verhalten? Welche Folgen ergeben sich für eine eventuelle Auffrischimpfung? Wir haben beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt.


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Kommt so etwas häufiger vor oder ist das eher die Ausnahme? Derartige Fehlimpfungen werden dem bayerischen Gesundheitsministerium nicht gemeldet und auch nicht erfasst, wie ein Pressesprecher auf Anfrage mitteilt. Eine valide Aussage sei also nicht möglich. "Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Einzelfälle handeln dürfte, auch weil wir in den letzten Monaten bei deutlich über 15 Millionen Impfungen im Freistaat nur in einigen wenigen Fällen mit derartigen Konstellationen konfrontiert wurden."

Ein schwieriges Feld

Welche gesundheitlichen Folgen hat es, wenn zuerst Biontech/Pfizer und dann versehentlich Johnson&Johnson verimpft wird? Ist der volle Impfschutz trotzdem gegeben? Das ist ein schwieriges Feld, wie eine Anfrage ans Klinikum Nürnberg zeigt. Man könne dazu keine konkrete Aussage treffen, antwortet eine Sprecherin: "Es gibt bislang keine Studien, Daten oder Erfahrungen dazu, welche Langzeitfolgen es haben kann und wie es um den Impfschutz bestellt ist, wenn zuerst Pfizer/Biontech und dann Johnson&Johnson verimpft wird."


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Vage fällt auch die Antwort aus dem bayerischen Gesundheitsministerium aus. So teilt der Pressesprecher mit: "Dieses Impfschema ist nicht von der Zulassung der Impfstoffe erfasst. Es wird auch nicht von der Ständigen Impfkommission empfohlen." Der Sprecher weiter: "Das Gesundheitsministerium kann nicht beurteilen, ob von diesem Impfschema eine gesundheitliche Gefahr ausgeht und ob dieses Impfschema eine ausreichende Wirksamkeit aufweist."

Wenn die junge Patientin im geschilderten Fall eine dritte Auffrischimpfung bekommt – welcher Impfstoff wäre dann empfehlenswert? Der Ministeriumssprecher antwortet allgemein: "Gemäß Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) wird ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischungsimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten."

Auffrischung seit Mitte August

Der Sprecher: "Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Hochbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischungsimpfung angeboten bekommen." Laut Studien profitieren insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischungsimpfung.

Bayern bietet Auffrischungsimpfungen für diese Personen seit Mitte August an. Auffrischungsimpfungen sollen laut GMK mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Biontech/Pfizer oder Moderna) erfolgen. Der Sprecher teilt mit: "Dabei soll es keine Rolle spielen, mit welchem Impfstoff man vorher geimpft worden ist." Der Sprecher sagt: "Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, wird eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer oder Moderna) angeboten werden."

Einwilligung vor der Impfung

Wie sollte man als Patient reagieren, wenn der Arzt bei der zweiten Impfung den falschen Impfstoff verabreicht? Soll man wie im geschilderten Fall nachträglich eine Einwilligung unterzeichnen? Hier fällt die Antwort des Ministeriums eindeutig aus: "Die Einwilligung in eine medizinische Maßnahme ist nach den Vorschriften über den Behandlungsvertrag vor der Durchführung des Eingriffs einzuholen."


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Der Sprecher verdeutlicht: "Auf eine nachträgliche Erklärung des Patienten oder der Patientin kommt es daher nicht an. Sie ändert nichts daran, dass die Impfung mit dem falschen Impfstoff ohne ausreichende Einwilligung erfolgt ist. Konsequenzen ergeben sich daraus jedoch nur, wenn es zu gesundheitlichen Schäden kommen sollte."

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