In Nürnberg geboren: Abschiebung von Sara A. steht unmittelbar bevor

16.3.2021, 17:33 Uhr

Die Organisation hält die Frau für schwer traumatisiert und fordert, dass ein Psychiater sie untersuchen darf. Nach Informationen des Flüchtlingsrats ist die junge Frau seit ihrem fünfzehnten Lebensjahr schwer suchtkrank und konsumiert Heroin. „Mit dieser Suchterkrankung gehen eine Vielzahl von typischen Straftaten einher, darunter Kauf und Besitz von Betäubungsmitteln und Diebstahl, aber besonders häufig Hausfriedensbruch, da sie sich oft am Hauptbahnhof aufgehalten hat, für den sie jedoch ein Hausverbot hat“, so Sprecher Alexander Thal.

Derzeit sitzt Sara A. eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aichach ab. Die Initiative glaubt, dass die junge Frau durch Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in ihrer Kindheit und Jungend stark traumatisiert ist und auch deshalb zur Betäubungsmittelkonsumentin wurde: „Statt ihr eine Therapie zu ermöglichen, wird ihr nicht nur jegliche Unterstützung verweigert. Sie wird zudem massiv an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert. Nicht einmal ein Psychiater wird von der Leitung der Justizvollzugsanstalt für eine Untersuchung zu ihr vorgelassen“, so Thal.


Frau hatte Therapieplatz in Aussicht


Das Attest eines Psychiaters könnte die Frau im Klageverfahren gegen ihren abgelehnten Asylantrag vorlegen. „Es ist uns geglückt, einen Psychiater zu finden, der sich bereiterklärt hat, Sara auf eine mögliche Traumatisierung hin zu untersuchen. Allerdings hat die Leitung der JVA die Bitte um einen Termin für eine Untersuchung abgelehnt“, sagt er.

Auch das Verwaltungsgericht Augsburg erkannte keine rechtliche Grundlage dafür und auch die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg sieht keinen Anlass, bei der JVA Aichach eine solche Untersuchung zu beantragen. Da die Frau dort in Strafhaft sitze, sei das Sache der örtlichen JVA, so Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums für Bürgerservice, Digitalisierung und Recht der Stadt Nürnberg.

"Für uns ist sie eine Intensivtäterin"

Aus seiner Sicht hat sich am Sachverhalt nichts verändert: Bereits 2018 entzog die Nürnberger Ausländerbehörde Sara A. die Aufenthaltserlaubnis. Diese sei durch mehrere Straftaten verwirkt worden. „Für uns ist sie eine Intensivtäterin“, so Olaf Kuch. Gegen diese Entscheidung klagte Sara A.


Kommentar: Abschiebung der 22-Jährigen ist nicht richtig


Das Verwaltungsgericht Ansbach wies ihre Klage im Oktober 2020 ab. Einen Asylantrag, den sie im Anschluss stellte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab. Eine Ausweisung ist deshalb rechtlich möglich. „Die Reisefähigkeit muss natürlich immer gewährleistet werden“, sagt Olaf Kuch und verweist in diesem Fall an Ärzte der JVA Aichach.

Nach Informationen des Flüchtlingsrats soll die 22-Jährige am Freitag, 19.3., in die JVA Würzburg verlegt werden. Von dort aus solle sie dann zum Frankfurter Flughafen zur Abschiebung gebracht werden, vermutet Alexander Thal. Er berichtet, dass die Situation in Äthiopien äußerst schwierig ist: „Das Land leidet aufgrund einer gravierenden Heuschreckenplage unter Versorgungsproblemen und wegen Corona unter einem überlasteten Gesundheitssystem“, so der Sprecher.

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