Mehr Polizeikontrollen wegen Corona - Viele sind verunsichert

3.4.2020, 18:28 Uhr
Spaziergänge oder Joggen unter freiem Himmel nur alleine oder mit Personen, die im selben Haushalt leben - das ist noch erlaubt.

© Federico Gambarini, dpa Spaziergänge oder Joggen unter freiem Himmel nur alleine oder mit Personen, die im selben Haushalt leben - das ist noch erlaubt.

Es wird sonnig oder nur teilweise bewölkt sein. So lauten die und die nächste Woche. Demnach steigt auch die Temperaturen bis zu 21 Grad. In normalen Zeiten würden die Menschen jetzt Pläne schmieden, wie sie die Tage auswärts verbringen können. Doch es sind keine normalen Zeiten. Die Zentren der Städte und Gemeinden sind wie leer gefegt, Geschäfte geschlossen, Gaststätten, Bars, Biergärten und Hotels ebenso. Ein Zustand, der seit zwei Wochen das öffentliche Bild prägt.

Die Schließungen und staatlich verordneten Ausgangsbeschränkungen haben das Ziel, die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maßnahmen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes greifen jetzt allerdings auch massiv in die im Grundgesetz verankerten Grundrechte ein. Betroffen sind die Freiheit der Person (Artikel 2) das Versammlungsrecht (8), Freizügigkeit (11) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (13), denn wer sich in fremden Wohnungen aufhält, könnte unter den neuen Vorzeichen jetzt bestraft werden.


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Ein Beispiel: Eine Mutter schreibt unserer Redaktion, dass sich ihr Sohn am vergangenen Mittwoch auf den Sattel schwang und alleine einen Fahrradausflug ins Nürnberger Umland unternahm. Der Birkensee war sein Ziel. "Der See lag ganz verlassen da und mein Sohn hat sich deshalb mit einem Buch auf die Wiese gelegt", berichtet sie. Wenig später seien zwei Polizisten gekommen, die dem 18-Jährigen mitteilten, dass das verboten sei. Die Beamten nahmen seine Personalien auf und sagten, dass der Bußgeldbescheid zugestellt werde. "Unser Sohn hat in dieser Situation keine Mitmenschen gefährdet. Das lassen wir uns nicht gefallen. Wir werden gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen", kündigt die Mutter an.

Wie aber lässt sich dieser Vorgang rechtfertigen? Mit Blick auf die sonnigen und wärmeren Tage appellierten Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Mittelfrankens Polizeipräsident Roman Fertinger während einer Pressekonferenz am Freitag an die Vernunft und den "gesunden Menschenverstand", und baten, möglichst zu Hause zu bleiben. Konfrontiert mit dem geschilderten Beispiel des 18-Jährigen, ist für den Polizeipräsidenten klar: "Das ist ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, auch wenn der junge Mann alleine am See lag." Fertinger spricht vom "Nachzieheffekt". Liege ein Mensch am See, komme der nächste und noch weitere Personen, die sich da auch hinlegen. Das müsse angesichts des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes unterbunden werden. Das Bußgeld, das den 18-Jährigen erwartet, liegt bei 150 Euro.

Mehrere hundert Euro Bußgeld

Das ist noch ein vergleichsweise niedriger Betrag. Wer verbotenerweise in ein Pflegeheim geht, dem können 500 Euro Bußgeld blühen. Halten sich gastronomische Betriebe nicht an die Schließung, sind mindestens 5000 Euro fällig. "Meine Warnung an die Unbelehrbaren: Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Der Bußgeldkatalog sieht saftige Geldbußen vor", betont Innenminister Herrmann. Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung am 21. März habe die bayerische Polizei bis heute rund 300.000 Mal kontrolliert. "Alleine bei der Überwachung der Ausgangsbeschränkung haben wir rund 25.000 Verstöße festgestellt."


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Was aber ist erlaubt? Spaziergänge oder Joggen unter freiem Himmel nur alleine oder mit Personen, die im selben Haushalt leben. Der Weg zum Einkaufen, zur Apotheke, zum Arzt oder zum Arbeitsplatz ist ebenso abgedeckt. "Gegen ein kurzzeitiges Verweilen auf einer Bank – immer unter der Einhaltung der Mindestabstände – spricht natürlich nichts", sagt Herrmann. Da werde auch niemand mit der Stoppuhr daneben stehen. "Wenn allerdings mehr Leute da sitzen und Bierflaschen kreisen, ist das verboten." Da steige die Gefahr, dass die notwendigen Corona-Vorsichtsmaßnahmen wie Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Derzeit hält die Exekutive das Heft des Handelns in der Hand. So wichtig aber die Beschränkungen sind, um eine Ausbreitung von Covid-19 zu bremsen, stehen sie auch im Widerspruch zu Aussagen von Virologen und Pandemie-Experten. Ihr Motto: Der Aufenthalt an der freien Luft ist gesünder als der in geschlossenen Räumen.


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