Ohne Masken und brüllend: Großeinsatz in Nürnberger Innenstadt

22.10.2020, 20:19 Uhr

Rund 30 Maskenverweigerer sorgten am Donnerstagabend für einen größeren Polizeieinsatz in der Innenstadt. Die unangemeldete Zusammenkunft wurde aufgelöst.

Gegen 18 Uhr alarmierte ein Zeuge die Polizei. Eine Gruppe von etwa 30 Leuten lief durch die Breite Gasse. Die Teilnehmer zogen demonstrativ die Masken vom Gesicht und machten durch lautes Rufen provokativ auf ihr Verhalten aufmerksam. Beamte der nahe gelegenen Polizeiinspektion Nürnberg Mitte eilten in die Breite Gasse.

Wie ein Polizeisprecher sagte, haben die Polizisten zunächst versucht Kontakt zu den Teilnehmern aufzunehmen und sie auf ihren Verstoß hinzuweisen. Die Mehrzahl der Teilnehmer sei jedoch laut Polizei unkooperativ gewesen und habe keinerlei Einsicht gezeigt. Die Personalien der rund 30 Maskenverweigerer wurden aufgenommen und Platzverweise ausgesprochen. Ein 45-jähriger Teilnehmer habe dabei Widerstand geleistet, heißt es. Er wurde von den Beamten in Gewahrsam genommen. Ein 32-jähriger Polizist erlitt bei dem Einsatz leichte Verletzungen, so die Polizei Mittelfranken.

Gegen 19 Uhr war die Versammlung aufgelöst. In diesem Zusammenhang weisen Stadt und Polizei nochmals darauf hin, dass in den besonders stark frequentierten öffentlichen Plätzen Nürnbergs ab sofort Maskenpflicht gilt. In den genannten Straßen und Plätze ist der Konsum von Alkohol verboten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Diese Bestimmungen gelten für folgende Orte: Weißgerbergasse, Weinmarkt, Sebalder Platz, Insel Schütt, Ludwigstor, Ludwigstraße, Ludwigsplatz, Hefnersplatz, Jakobsplatz, Josephsplatz, Kaiserstraße, Karolinenstraße, Breite Gasse, Pfannenschmiedsgasse, Kornmarkt, Hallplatz, Königstraße, Museumsbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, An der Fleischbrücke, Lorenzer Platz, Bahnhofsplatz inklusive Königstorpassage (unterirdische Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes), Nelson-Mandela-Platz, Aufseßplatz und Kopernikusplatz

Diese Pflicht erstreckt sich nach Angaben der Stadt auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.


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