Tauziehen um die Nürnberger Schmuggelwelpen

8.4.2014, 10:01 Uhr
Erst vier Wochen nach der Beschlagnahmung stand fest, dass die Schmuggelwelpen aus der Slowakei nicht mehr dem Händler zurückgegeben werden.

© Michael Matejka Erst vier Wochen nach der Beschlagnahmung stand fest, dass die Schmuggelwelpen aus der Slowakei nicht mehr dem Händler zurückgegeben werden.

Für Amtstierärztin Daniela Rickert war die Sachlage schnell klar. Die 77 Heimtierausweise, die der slowakische Fahrer bei sich hatte, waren allesamt gefälscht. In den von ei­nem Veterinär ausgestellten Pässen waren alle 76 Welpen sowie die Katze Anfang März exakt 14 Wochen alt und alle am gleichen Tag auf die Welt gekommen. "Nach einer Untersuchung der Welpen stand jedoch eindeutig fest, dass viele der Tiere wesentlich jünger waren", sagt der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Robert Pollack.

Liegt eine offensichtliche Fälschung der Papiere vor, wird der Händler angeschrieben. Dann beginnt meist der Papierkrieg mit den Händlern - und oftmals auch ein rechtliches Gezerre um die Tiere.

Im aktuellen Fall wurde am 14. März der slowakische Händler vom Ordnungsamt angeschrieben, so Pollack. In der E-Mail wurde darauf hingewiesen, dass die Pässe allesamt gefälscht seien und die Tiere zurecht beschlagnahmt wurden. Nur, wenn der Händler die Unterbringungskosten in Höhe von 30.000 Euro an das Tierheim überweist, hätte er wieder Anrecht darauf, die Tiere zurückzuerhalten.

Der Händler reagierte daraufhin am 23. März mit einer "uneinsichtigen Antwort", so der Ordnungsamt-Vizechef. Dieser drohte in einer Email, vor ein EU-Gericht zu ziehen, lenkte jedoch wenige Tage später ein, auf die Tiere zu verzichten. Dem Händler droht jedoch ohnehin eine Strafe für die "Ordnungswidrigkeit" – als solche gelten illegale Welpentransporte –  die zwischen 5000 und 25.000 Euro liegt.

Die Welpen, die bis dahin nur vorläufig in der Nürnberger Stadenstraße untergebracht waren, gingen am 31. März in den privaten Besitz des Tierheims über. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Schmuggelwelpen offiziell an neue Besitzer vermittelt werden.

Das Tierheim kann außerdem noch in Erwägung ziehen, gegen den Händler zu klagen und die Unterbringungskosten von ihm einzufordern. Diese belaufen sich auf rund 170.000 Euro. Auf dem zivilrechtlichen Weg würde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden, da es sich um eine privatrechtliche Sache handelt.

Auch der Händler hat das Recht, gegen das Tierheim zu klagen. Bei dem Schmuggelwelpenfund in einem ungarischen Transporter im Februar 2012, klagte der Händler damals gegen das Tierheim. Die Begründung: Die Bestellzahlen seien seit der Berichterstattung zurückgegangen. Deswegen hat er Klage wegen Umsatzverlusten gegen das Tierheim eingereicht. Der Händler ging jedoch leer aus - das Tierheim gewann den Prozess. Zudem wurde er wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe und 3000 Euro Geldauflage verurteilt.

Vielen gehen die rechtlichen Bestimmungen und Konsequenzen für die Händler jedoch nicht weit genug. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) will sich stärker gegen illegale Welpentransporte einsetzen. „Ich halte es für notwendig, dass wir da etwas tun“, sagte Schmidt Ende März in Nürnberg.

Vom 1. August an gelten in Deutschland strengere Regeln auch für Welpentransporte. Alle Tiere, die verkauft werden sollen, müssen dann mindestens drei Monate alt und gegen Tollwut geimpft sein. Außerdem müssen sie einen Impfpass haben.

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