Kein öffentliches Trinken

Verschärfte Regelungen in Nürnberg: Hier ist Alkohol jetzt verboten

25.11.2021, 09:37 Uhr
Statt Glühwein auf dem Christkindlsmarkt verhängt die Stadt an viele Plätzen ein Alkoholverbot.

© Michael Matejka Statt Glühwein auf dem Christkindlsmarkt verhängt die Stadt an viele Plätzen ein Alkoholverbot.

Im Zuge der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat auch die Stadt Nürnberg eine Regelung aktualisiert. Dabei geht es vor allem um das Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen, wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärt.

Der Konsum von Alkohol ist in diesen Verbotszonen täglich von 12 bis 24 Uhr nicht erlaubt. Das gilt nicht für ausgewiesene Verkaufsflächen während der Öffnungszeiten. Es darf also beispielsweise noch im Straßencafé ein Aperol getrunken werden. Die Regelung soll bis einschließlich 15. Dezember, 24 Uhr gelten.

Das sind die Verbotszonen:

- Achse Königstraße und Plobenhofstraße vom Bahnhofsplatz über den Haupt- und Obstmarkt bis zum Rathausplatz samt der Querachsen Lorenzer Straße

- Kaiserstraße

- Adlerstraße

- Breite Gasse

- Karolinenstraße über Josephsplatz

- Ludwigsplatz

- Jakobsplatz

- Ludwigstraße samt Verbindungsstraßen

- Luitpoldstraße

- Klarissenplatz

- Hallplatz

- Pfannenschmiedsgasse

Die Stadt Nürnberg weist auch auf die bayernweite 2G plus Regelung in Kultureinrichtungen hin. So dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen mit gültigem Schnelltest in Museen, Meistersingerhalle, Planetarium und Co. Die Auslastung darf maximal bei 25 Prozent liegen. Ausgenommen davon sind Stadtbibliotheken und Angebote des Bildungszentrums und des Stadtarchivs. Hier gilt lediglich 2G.

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