Rock im Park 2019: Stadt Nürnberg verbietet Wildcampen

13.5.2019, 05:46 Uhr
Nürnberg will in diesem Jahr erstmals gegen Wildcamper bei Rock im Park vorgehen.

© Eduard Weigert Nürnberg will in diesem Jahr erstmals gegen Wildcamper bei Rock im Park vorgehen.

Von Donnerstag vor Pfingsten, dem 6. Juni, bis einschließlich Pfingstmontag gilt deshalb eine Allgemeinverfügung, die Camping, Grillen und offenes Feuer rund um das Veranstaltungsgelände untersagt. Die Grenzen dieses Geländes werden von den folgenden Straßen markiert: Schultheißallee, Bayernstraße, Regensburger Straße, Hans-Kalb-Straße, Beuthener Straße, Karl-Schönleben-Straße und Münchener Straße. Das Verbot gilt auch entlang der Gleiwitzer Straße, bis zur Breslauer Straße, sowie auf dem Festival-Gelände selbst außerhalb der dort ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen.

Vor allem entlang der Beuthener, der Gleiwitzer und der Karl-Schönleben-Straße hat das Wildcampen in den vergangenen Jahren immer mehr um sich gegriffen. Teilweise fanden Rockfans auf den "offiziellen" Campingflächen keinen Platz mehr, etwa im Jahr 2017, in dem Rock im Park komplett ausverkauft war. Andere Besucher wollen ganz bewusst nicht auf dem quirligen Veranstaltungsgelände übernachten, so Robert Pollack, der stellvertretende Leiter des städtischen Ordnungsamtes.

Zu gefährlich, zu dreckig, zu wenig Platz

Das hat zu einer Reihe von Problemen geführt. Sie beginnen mit Gefährdungen der Wildcamper, aber auch des Straßenverkehrs und enden längst nicht mit den Hinterlassenschaften in Form von Müll und Körperausscheidungen am Straßenrand. Überdies gehen durch Wildcamper rund 250 Stellplätze für Autos verloren, wie eine Luftauswertung ergeben hat, berichtet Pollack.

Wie schon im vergangenen Jahr, soll deshalb der Ordnungsdienst des Veranstalters die Besucher schon bei der Einweisung an den Parkplätzen auf die Camping-, Grill- und Feuerverbote hinweisen. Die Regeln auf dem Festivalgelände durchzusetzen, ist ebenfalls Sache des Ordnungsdienstes. Außerhalb des Geländes soll der Kommunale Außendienst heuer die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren, so Pollack – insbesondere entlang der Beuthener, der Gleiwitzer und der Karl-Schönleben-Straße.


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Wildcamper dürfen die Außendienst-Mitarbeiter zum Abbau auffordern und deren Personalien feststellen, falls sich die Camper weigern, zu gehen. Das Gleiche gilt für verbotenes Grillen und/oder Feuermachen. Notfalls werden die Außendienstler die Polizei hinzuziehen, um Anordnungen durchzusetzen. Außerdem kann die Stadt auf Verstöße mit Bußgeldverfahren reagieren. Entlang von Straßen und auf Waldflächen kann Wildcampen, Grillen und offenes Feuer mit bis zu 1000 Euro geahndet werden, in Grünanlagen mit bis zu 2500 Euro.

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