Staatsanwaltschaft involviert

Frau in Bayern mit kochendem Speiseöl verbrüht - Polizei hat schrecklichen Verdacht

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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15.5.2023, 17:18 Uhr

War dies alles weitaus mehr als nur ein schlimmer Unfall? Der Reihe nach: Vergangenen Freitagnachmittag (12.05.2023) wurde gegen 14.30 Uhr die Polizei und der Rettungsdienst nach Regenstauf (Landkreis Regensburg) gerufen. Ein 32-Jähriger sei mit einem Topf voll heißem Speiseöl gestolpert und habe den Inhalt anschließend versehentlich über seine von ihm getrennt lebende 30-jährige Frau geschüttet. Die Dame erlitt dabei schwere Verbrennungen. Auch die beiden Kinder, die sich in unmittelbarer Nähe ihrer Mutter befanden, seien hierbei verletzt worden.

Der Mann erklärte ausdrücklich, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. Bis jetzt. Noch vor Ort habe demnach die Kriminalpolizei Regensburg die Ermittlungen übernommen. In einer Pressemitteilung von Montagnachmittag (15.05.2023) erklärt das Polizeipräsidium Oberpfalz nun, dass sich nach weiteren Ermittlungen „Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Begehung“ ergeben hätten. Heißt im Klartext: Es geht nun auch um einen eventuellen Mordversuch. Deshalb sei der Mann mittlerweile auch festgenommen worden und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg noch am Wochenende einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes sowie der schweren Körperverletzung. Der 32-Jährige sitzt derzeit in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Die Frau wurde durch die schweren Verbrennungen lebensgefährlich verletzt und musste anschließend direkt mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden. Mittlerweile ist ihr Zustand jedoch wieder soweit stabil, dass sie außer Lebensgefahr sei, erklären die Ermittlerinnen und Ermittler weiter. Eine Vernehmung sei in dem derzeitigen Zustand jedoch noch nicht möglich. Auch der getrennt lebende Ehemann erlitt bei dem Vorfall leichtere Verletzungen, gemeinsam mit seinen beiden Kindern wurde er in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Nun müssen die Beamtinnen und Beamten also genau prüfen, was konkret an jenem Tag passiert ist.


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