Von Maskenpflicht befreit: Schwieriger Alltag trotz Attest

24.9.2020, 10:51 Uhr
Wird mit Anfragen überhäuft: Christine Burmann vom Menschenrechtsbüro.

© Foto: Stadt Nürnberg Wird mit Anfragen überhäuft: Christine Burmann vom Menschenrechtsbüro.

Dass Menschen ihre Tochter böse mustern, weil diese keine Maske trägt, das kennt Anette Hanf inzwischen. Aber dass die 14-Jährige, die an Autismus leidet, einen Laden ohne Schutz erst gar nicht betreten darf, ist ihr noch nicht passiert. "Sie bekommt mit dem Ding sofort Panik", sagt Hanf. Das behinderte Mädchen hat ein Attest, es muss keinen Mund-Nase-Schutz tragen.


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Doch die Beschäftigten eines großen Schuhgeschäfts erklärten der Kundin, dass man grundsätzlich niemanden ohne Maske einlasse. Dabei sei das Geschäft ziemlich leer gewesen, sagt die Mutter. Am Ende habe man ihr angeboten, zwei Paar Schuhe auf dem Parkplatz vorm Haus anzuprobieren. Anette Hanf lehnte das Angebot dankend ab.

Das Verständnis nimmt ab

Sie wandte sich ans Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg, wo die Hilferufe von Menschen massiv zunehmen, die keine Maske tragen können und dafür ein Attest haben. Trotzdem würden diese Menschen auch bei vielen Ärzten nicht eingelassen und immer häufiger aus Lokalen oder Läden verwiesen, sagt Christine Burmann vom Menschenrechtsbüro. Das Verständnis nehme spürbar ab. Auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes explodierten derzeit die Beschwerden, heißt es.

Dass die Probleme so massiv zunehmen, erklärt sie mit den zunehmend lauter auftretenden Corona-Kritikern, die gegen das Maskentragen Stimmung machen. Immer mehr Menschen mit Asthma, einer psychischen Erkrankung, mit Autismus oder einer traumatisierenden Gewalterfahrung die Tür zu weisen, sei ein Nebeneffekt dieser Entwicklung, so Burmann.

Reha-Kur abgebrochen

Ihr sei ein Fall bekannt, in dem eine Frau mit starkem Asthma ihre Reha-Kur sogar abbrechen musste, weil sie auch körperliche Übungen nur mit Maske durchführen durfte.

Das Menschenrechtsbüro kann keine einfachen Lösungen anbieten, denn die Lage ist verzwickt. Zum einen dürften Menschen mit Behinderung laut Gleichbehandlungsgesetz nicht benachteiligt werden. Zum anderen pochten die Geschäftsinhaber und Mediziner auf ihr Hausrecht.

Das Büro versuche zwar in Einzelfällen zu vermitteln. Doch eine entsprechende Rechtsprechung, die eine Richtung vorgeben würde, gibt es noch nicht. Vor allem im Gesundheitswesen müsse aber schnell eine einheitliche Lösung her, fordert Christine Burmann. Industrie- und Handelskammer sowie die Landesärztekammer seien deshalb bereits angeschrieben worden. Doch bislang entwickele sich der Austausch eher schleppend.

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