Infektionsschutzverordnung

Kehrtwende: Im Breitensport sind Lockerungen greifbar

20.5.2021, 11:16 Uhr
Kehrtwende: Im Breitensport sind Lockerungen greifbar

© NEWS5 / Oßwald

Die Lockerung gilt ab Freitag, 21. Mai, für sämtliche Altersklassen unter Voraussetzung, dass die Aktiven über einen negativen Testnachverweis verfügen. Vollständig gimpfte und nachweislich genesene Personen sind freilich ebenfalls zugelassen. Fällt die Inzidenz unter 50, entfällt die Testpflicht.

Zuvor muss jedoch in beiden Szenarien die zuständige Kreisbehörde die ausdrückliche Zustimmung für die Öffnungen beim Gesundheitsministerium und der jeweiligen Bezirksregierung beantragen. Verankert darin ist die Maßgabe zur Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte.


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Viele Sportvereine hatten genau diese bereits in den vergangenen Wochen nach den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) mit enormem Aufwand erarbeitet und immer wieder aktualisieren müssen.

So sorgte erst am Wochenende der BLSV für neuerlichen Frust und Verwirrung, als die in Aussicht gestellten Erleichterungen in Gebieten mit Inzidenzen unter 100 auf ein Minimum zusammenschrumpften. Plötzlich war die Personenzahl auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt und der Kontaktsport selbst im Außenbereich untersagt.


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Mit den jüngsten Anpassungen erweitern sich die Möglichkeiten für Vereine, die die Organisation der Testkontrolle stemmen können, beträchtlich. Neben dem großen Block "Fußball" und der Leichtathletik dürften andere Abteilungen auf die Außenanlagen der Sportstätten drängen.

Vom Zumba-Kurs über das Kinder-Turnen bis zum Handball-Training sind nun kreative Lösungen gefragt, denn in Hallen sind bei einer Inzidenz über 50 zunächst nur Individual-Sportarten wie Badminton und Tischtennis in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zugelassen.

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