Steuererklärung leicht gemacht

Arbeitskleidung und Scheidung: Diese zehn Dinge sind in der Regel nicht von der Steuer absetzbar

23.5.2023, 13:22 Uhr
Arbeitskleidung ist nicht per se von der Steuer absetzbar: Es kommt darauf an, ob die Teile auch in der Freizeit getragen werden können - oder nicht.

© Fotos: dpa/Collage: ban Arbeitskleidung ist nicht per se von der Steuer absetzbar: Es kommt darauf an, ob die Teile auch in der Freizeit getragen werden können - oder nicht.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat die häufigsten Irrtümer der Steuerzahlenden eruiert und zusammengetragen: "So plausibel die einzelnen Punkte klingen mögen, sie sind es nicht wert, Zeit in das Sammeln, Ordnen und Zusammenrechnen von Belegen zu investieren. Denn diese Posten erkennt das Finanzamt steuerlich nicht an", erklärt Lohi-Vorstand Tobias Gerauer.

Heimfriseure

Obwohl eine mobile Friseurin in den Haushalt des Steuerzahlers kommt und dort eine Dienstleistung erbringt, zählen die Kosten der Haarpflege laut Lohi Bayern nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. "Dieser Service hängt nicht mit der Haushaltsführung zusammen und kann in der Regel nicht vom Haushaltsmitglied selbst erledigt werden. Da es sich um eine personenbezogene Leistung handelt, ist sie nicht absetzbar", sagt Gerauer und nennt eine ernst gemeinte Ausnahme: der Hundefriseur. Dieser ist absetzbar, sofern er nicht bar bezahlt wurde.

Nachhilfeunterricht

Für die meisten Schüler kann der Nachhilfeunterricht nicht abgesetzt werden. Es handelt sich nicht um Aus- und Fortbildungskosten, wie man als Laie denken könnte. Stattdessen erhalten Eltern Kindergeld oder Kinderfreibeträge in Höhe von derzeit 8.952 Euro, mit denen diese Kosten abgegolten sind, wie Gerauer weiß. Aber wie so oft, gibt es eine Ausnahme: Sind die schulischen Lücken durch einen beruflich bedingten Umzug eines Elternteils entstanden, lassen sich die Kosten für die Nachhilfe bis zu 1.181 Euro zu 75 Prozent oder im Rahmen der Umzugskostenpauschale geltend machen.

Arbeitskleidung

Die gängige Meinung lautet hier: Alle Arten von Arbeitskleidung lassen sich absetzen. "Das ist aber falsch", sagt der Lohi-Vorstand. "Bekleidung, die zwar branchenspezifisch und vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist, lässt sich nicht absetzen, wenn sie in der Freizeit getragen werden kann." Dies trifft etwa auf das weiße Poloshirt der Arzthelferin oder auf den dunklen Anzug eines Bankers zu. Absetzbar ist ausschließlich spezielle Berufskleidung, wie der weiße Kittel eines Arztes, die Robe eines Richters oder die Mütze vom Koch, sofern der Arbeitgeber diese nicht zur Verfügung stellt.

Führerschein

Den Pkw-Führerschein zu machen, ist eine teure Angelegenheit. Die Kosten für die Fahrerlaubnis liegen aktuell bei rund 3.000 Euro. "Leider ist der normale Führerschein so gut wie nicht absetzbar, auch wenn er dazu benötigt wird, um in die Arbeit zu kommen", sagt Gerauer - es sei denn: Die Fahrerlaubnis wird für den Beruf und nicht privat benötigt. Bus- und Lkw-Fahrer können ihre Führerscheinkosten daher als Werbungskosten geltend machen. Stark geh- und stehbehinderte Menschen können ihren Führerschein ebenfalls absetzen und zwar als außergewöhnliche Belastung. Eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wäre nämlich nicht zumutbar.

Krankheitsbedingte Ernährung

Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten sowie ernährungsbedingte Krankheiten sind weiter auf dem Vormarsch: Sie alle erfordern eine spezielle Ernährung als Medikation. Aber Nahrungsmittel gelten nicht als Arzneimittel und werden folglich nicht anerkannt.

Versicherungen

Viele glauben, dass sie mit Versicherungen immer Steuern sparen können. Das stimmt so nicht. Ausgeschlossen sind Sachversicherungen wie die private Gebäude-, Hausrat-, Kasko-, Reiserücktrittskosten- oder Gepäckversicherung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Vermieter können die Gebäudeversicherung als Werbungskosten absetzen. Selbiges gilt für beruflich benötigte Versicherungspolicen. Personenbezogene Versicherungen werden in Summe bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro je Arbeitnehmenden anerkannt. In der Realität bleibt aufgrund der Basiskranken- und Pflegeversicherung jedoch kaum mehr ein Spielraum für die private Haftpflicht-, Unfall-, Risikoleben-, Zahnzusatz- und private Krankenzusatzversicherung.

Beerdigungskosten

Mit den Kosten einer Beerdigung wird fast jeder im Laufe seines Lebens konfrontiert. Bei einer Bestattung ist man je nach Umfang mit mindestens 4.000 Euro bis zu 10.000 Euro dabei. Da muss doch steuerlich etwas gehen? "Jein. Der Gesetzgeber hat hier sehr enge Grenzen gesetzt", erklärt Gerauer. "Sie sind als außergewöhnliche Belastungen nur dann absetzbar, wenn das Erbe geringer als die Beerdigungskosten ausfällt." Und auch dann werde nur die Differenz abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt.

Unterhaltszahlungen für ein Kind

Für minderjährige Kinder besteht eine Unterhaltspflicht. Lassen sich Eltern scheiden, fallen in der Regel Unterhaltszahlungen von einem Elternteil an den anderen Elternteil an. Der Unterhaltsempfänger, zum Beispiel die Mutter, muss den erhaltenen Unterhaltsbetrag weder in der Steuererklärung angeben, noch versteuern. Also kann der Unterhaltszahler seine Beiträge nicht absetzen. Einzig eine Ausnahme gebe es, wei Lohi-Vorstand Gerauer: Wenn für das Kind zwar ein Anspruch auf Unterhalt, nicht aber auf Kindergeld besteht. Dann kann der Kindesunterhalt steuerlich geltend machen.

Frei verkäufliche Arznei

Arzneimittel sind steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Doch so einfach ist es nicht: Die Ausgaben für privat angeschaffte, frei verkäufliche Arzneimittel werden ohne ärztliche Verschreibung laut Lohsteuerhilfe Bayern nicht anerkannt. Dafür ist ein grünes Rezept vom Arzt notwendig. Steuerlich absetzbar sind die Kosten aber nur, wenn die zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten wird.

Scheidungskosten

Bis zum Jahr 2012 ließen sich die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren sowie die Fahrtkosten zu Anwalt oder Gericht steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Diese Zeiten sind vorbei. Obwohl manche Kosten zwangsläufig anfallen, weil etwa ein Gerichtstermin gesetzlich vorgeschrieben ist, werden sie zum Privatvergnügen gezählt.

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