So funktioniert das Auszählungsverfahren bei der Kommunalwahl 2020

10.3.2020, 16:50 Uhr
Blick in ein Nürnberger Wahllokal bei der Kommunalwahl 1963.

© Gertrud Gerardi Blick in ein Nürnberger Wahllokal bei der Kommunalwahl 1963.

Nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung. Dabei werden zunächst alle Stimmen zusammengezählt, die auf die jeweiligen Listen entfallen sind. Daraus ergibt sich die Sitzverteilung im Stadtrat. In einem zweiten Schritt werden dann die Listen einzeln betrachtet. Es ziehen dann die Personen in das Gremium ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Erst Anfang 2018 hatte der bayerische Landtag für ein neues Kommunalwahlrecht gestimmt - nur fünf Jahre nach der letzten Novelle.

2014 noch kam bei der Auszählung der Stimmen das Hare-Niemeyer-Verfahren zum Einsatz. 2020 wird es das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers sein - wie bei den Bundestagswahlen seit 2008 auch.

Ziel der Neuerung ist es, bei Wahlen die Stimmergebnisse genauer in Mandate umrechnen zu können. Da sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen, kann immer nur mittels komplizierter mathematischer Verfahren eine möglichst genaue Annäherung erreicht werden.

Weniger Bürokratie durch Sainte-Laguë/Schepers

Ursprünglich hatte die CSU-Fraktion dazu das sogenannte d’Hondt-Verfahren durchsetzen wollen. Dies hatten aber sowohl der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) als auch Experten bei einer Anhörung massiv kritisiert, weil dadurch größere Parteien wie die CSU bevorzugt werden. Das d’Hondt-Verfahren gilt als überholt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete die Gesetzesreform vom Februar 2018 als Konsequenz aus den Erfahrungen bei den jüngsten Wahlen. Mit der Novelle könne nicht nur der Wille der Wähler bestmöglich berücksichtigt werden, auch würden durch die Gesetzesreform Verfahren entbürokratisiert.

Obwohl die Opposition den Wechsel zum Verfahren Sainte-Laguë/Schepers generell lobte, verweigerte sie dem Gesetz damals die Zustimmung. SPD, Grüne und Freie Wähler rechtfertigten dies mit Mängeln im Gesetz, etwa mit der von der CSU abgelehnten Senkung des Wahlalters, und damit, dass die CSU alle Änderungswünsche der Opposition mit ihrer Mehrheit aus "parteipolitischer Sturheit" verhindert habe.

Die verschiedenen Auszählverfahren in der Übersicht

Sainte-Laguë/Schepers: Bei diesem Verfahren werden die Stimmen der Stadt- oder Gemeinderatswahl je Partei durch eine bestimmte Zahl geteilt: den Divisor. Die Ergebnisse werden dann gerundet und ergeben die Mandate für jede Partei. Damit immer genau die Zahl der zu vergebenden Sitze herauskommt, muss der passende Divisor bei jeder Wahl neu ermittelt werden. Sainte-Laguë/Schepers gilt als Verfahren, dass am wenigsten große oder kleine Parteien bevorzugt.

Hare-Niemeyer-Verfahren: Hier wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze mit der Stimmenzahl einer Partei multipliziert. Das Ergebnis geteilt durch die Gesamtstimmenzahl ergibt die sogenannte Quote. Diese wird für alle Parteien zunächst abgerundet. Liegt sie beispielsweise bei 20,91 für eine Partei (abgerundet: 20) erhält diese 20 Sitze. Die nach der ersten Verteilung noch übrigen Sitze gehen der Reihe nach an die Parteien mit den jeweils höchsten Nachkommastellen in der Quote. Die Partei mit 20,91 hätte also sehr gute Chancen, eines der übrigen Mandate zu ergattern.

Beim d'Hondt-Verfahren werden die Stimmen der Parteien durch 1, 2, 3, … dividiert und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt. An diesem Auszählverfahren wurde deshalb oft kritisiert, dass es größere Parteien tendenziell bevorzuge.

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