Gericht: Gustavstraße behält vorerst 23-Uhr-Sperrzeit

21.10.2016, 13:10 Uhr
Vorerst hatten die Kläger kein Glück mit dem Versuch, die Sperrzeiten in der Gustavstraße erneut zu verkürzen.

© Hans-Joachim Winckler Vorerst hatten die Kläger kein Glück mit dem Versuch, die Sperrzeiten in der Gustavstraße erneut zu verkürzen.

In diesem Sommer durften Kneipen, die seit Jahren in den Streit um Lärm in der Altstadt verwickelt sind, unter der Woche nur noch bis 22 Uhr Gäste im Freien bewirten. An Freitagen und Samstagen aber hatte die Stadt ihnen weiterhin die 23-Uhr-Außensperrzeit gestattet. Das wollten die Kläger nicht hinnehmen. Sie kritisierten, dass die Stadt zunächst mit Messungen hätte nachweisen müssen, dass in jedem Fall eine achtstündige Nachruhe möglich ist. (Die achtstündige Nachtruhe sah der VGH in seinem Urteil vom November 2015 als Voraussetzung dafür an, dass der Beginn der Nachtruhe auf 23 Uhr am Wochenende hinausgeschoben werden kann.)

Bereits das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Beschwerde im Eilverfahren zurückgewiesen. Es akzeptierte vorerst, dass die Stadt Fürth ihre Entscheidung bisher auf Lärmberechnungen stützt. Messungen wurden erst in diesem Sommer durchgeführt und werden Einfluss darauf haben, wie lange die Fürther im nächsten Sommer draußen sitzen dürfen. Den Ansbacher Beschluss wollten die Kläger nun vom Münchner VGH, der höheren Instanz, korrigiert sehen, hatten aber keinen Erfolg. Allerdings muss man wissen: Das Eilverfahren ist eine vorläufige Entscheidung. Ob die Beschwerdeführer die Praxis der Stadt doch zu Recht kritisieren, wird noch in einem normalen Verfahren geklärt werden müssen.

Rechtsreferent Mathias Kreitinger und Oberbürgermeister Thomas Jung sehen in der vorläufigen Entscheidung eine "Bestätigung der konsequenten Linie der Stadt Fürth", wie sie in einer Presseerklärung mitteilen. Gescheitert ist unterdessen ein neuerlicher Versuch, den Streit mit einem Kompromiss zu beenden.

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