In der Gustavstraße darf weiter bis 23 Uhr gefeiert werden

17.8.2016, 19:45 Uhr
In der Gustavstraße darf weiter bis 23 Uhr gefeiert werden

© Hans-Joachim Winckler

Die Hausbesitzer hatten mit den Eilanträgen erreichen wollen, dass die Kneipen in der Nähe ihrer Anwesen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres auch am Wochenende den Betrieb auf den Freischankflächen bereits um 22 Uhr einstellen müssen. Dies hatten sie bisher nur für Wochentage erreicht - und dabei bleibt es erst einmal.

Zur Erinnerung: Im März hat die Stadt Fürth ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) umgesetzt, der einen besseren Lärmschutz von der Kommune verlangte. Eine achtstündige Nachtruhe - in der Regel von 22 bis 6 Uhr - müsse zwingend eingehalten werden, stellten die Richter fest. Allenfalls am Wochenende hielten sie es für denkbar, die Nachtruhe eine Stunde später, um 23 Uhr, beginnen zu lassen, weil die meisten Menschen am nächsten Tag länger schlafen können.

Die Stadt machte von dieser Option Gebrauch und beschloss im März: Sonntags bis Donnerstags müssen die beklagten Wirte - von Kaffeebohne, Gelber Löwe, Bar, Cheers im Pfeifndurla und Goldener Reiter - Gäste um 22 Uhr hineinbitten, freitags, samstags und an Feiertagen um 23 Uhr.

Stadt will Sperrzeiten "penibel einhalten"

Das wollten die Hausbesitzer nicht hinnehmen. Sie halten das Hinausschieben der Nachtzeit am Wochenende für falsch, so lange sich noch nicht gezeigt hat, dass es nachts wirklich ruhiger wird. Die Stadt habe die falsche Reihenfolge gewählt: Sie müsse erst mit Lärmmessungen nachweisen, dass sich die Situation verbessert habe, bevor sie eine Ausnahmeregelung fürs Wochenende beschließt.

Die Stadt versicherte dagegen, dass der tägliche Sperrzeitbeginn "penibel genau" eingehalten werde, wie es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbachs heißt. "Dies würden die wöchentlich durchgeführten Kontrollen belegen."

Das Gericht sah keinen Anlass, die getroffenen Regeln im Eilverfahren außer Kraft zu setzen. Dennoch betont das Verwaltungsgericht in der Pressemitteilung: Diese Entscheidung ist keine definitive Entscheidung. Es wird ein Verfahren geben, in dem in aller Ruhe geklärt wird, ob die Kläger mit ihren Einwänden Recht haben. Die Erfolgsaussichten seien offen, heißt es, "da sich die tatsächliche Lärmbelastung der Anwohner erst nach der Durchführung von Messungen zeigen wird".

Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung spricht von einem "schönen Teilerfolg" und versicherte, dass die Stadt "konsequent an den erforderlichen Maßnahmen arbeiten" werde, um die 23-Uhr-Regelung am Wochenende dauerhaft erhalten zu können. In einer Pressemitteilung des Rathauses appelliert er an die Wirte der Gustavstraße, "die Stadt in ihren Bemühungen zu unterstützen, um den vielversprechenden Weg gegen die Klagewut der Beschwerdeführer nicht zu gefährden".

Der Artikel wurde um 20.53 Uhr aktualisiert.

Verwandte Themen


39 Kommentare