Grafflmarkt in Fürth: Kein Ausschank nach 22 Uhr

12.9.2014, 17:16 Uhr

Eigentlich sollten die Besucher des 75. Grafflmarktes am kommenden Freitag bis 1 Uhr feiern können. Diese Uhrzeit hatte die Stadt per Bescheid für die Nacht zum 20. September als Sperrzeit auf der Freischankfläche in der Gustavstraße festgelegt.

Dem Kläger aus Nürnberg, der früher gegenüber der betreffenden Freischankfläche wohnte, aber noch Grundstückseigentümer in der Gustavstraße ist, passt 1 Uhr als Ausschankstopp allerdings nicht - er verlangte wegen des unzumutbaren Lärms per Eilantrag ein Ende der Feierlichkeiten vor dem "Gelben Löwen" um 22 Uhr.

Das Verwaltungsgericht Ansbach gab diesem Antrag nun am Freitag statt. Begründung: Der Bescheid der Stadt sei in seinem Umfang aller Voraussicht nach rechtswidrig ergangen und verletze die Rechte des Antragstellers. Die Lärmschutzvorschriften für die Nachbarn seien hier " in erheblichem und unzumutbarem Umfang" missachtet worden. Die nach 22 Uhr zulässigen Höchstwerte würden "bei weitem" überschritten, dies sei den Anwohnern "auch nicht ausnahmsweise zumutbar" und bewege sich "im Bereich der Gesundheitsgefährdung für die dort wohnenden Menschen".

Die Stadt könne sich auch nicht darauf berufen, dass der Grafflmarkt wegen seiner Bedeutung als sogenanntes „sehr seltenes Ereignis“ die Lärmhöchstgrenzen überschreiten dürfe. Zudem handele es sich hier nicht um den Grafflmarkt, einen traditionellen Flohmarkt, der um 22 Uhr ende, sondern um eine lärmschutzrechtlich gesondert zu betrachtende Außenbewirtschaftung.

Oberbürgermeister nimmt Beschluss nicht hin

Gegen den Beschluss vom Freitag legte die Stadt Fürth noch am gleichen Tag Beschwerde ein. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, wem er Recht gibt.

Die Stadt ist offenbar der Auffassung, dass das Gericht in Ansbach nicht befugt war, von sich aus in den Streit einzugreifen, da es sich um ein ausschließlich lokalpolitisches Thema handle.

Ferner sind die Zuständigen in Fürth der Auffassung, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliege, wenn der Lärmpegel auf 60 dBA steigt. Mehrere andere Verwaltungsgerichte hätten in der Vergangenheit bis 24 Uhr bereits Werte von 70 dBA bei Feiern als zulässig erklärt. Entscheidend ist, ob die Technische Anleitung Lärm oder das Bundesemissionsschutzrecht Anwendung findet, was die Stadt befürwortet.

Auch bei der zulässigen Festdauer in der Gustavstraße gehen die Meinungen weit auseinander. Während das Verwaltungsgericht Ansbach der Ansicht ist, dass durch das dreitägige Fürth-Festival bereits die Obergrenze der Zumutbarkeit erreicht ist, sieht dies die Stadt Fürth anders. Als Argument führt die Kleeblattstadt an, dass eine andere Kammer in Ansbach die Frage offengelassen habe und in Rheinlandpfalz Feierlichkeiten von fünf Tagen bereits als zumutbar eingestuft worden seien.

Oberbürgermeister Thomas Jung sieht nun Landtag und Staatsregierung in der Pflicht und will sich nächste Woche direkt an diese wenden: "München kann die Augen nicht mehr länger vor dieser offenbar nicht mehr der Realität entsprechenden Rechtslage verschließen; hier werden wegen der Klagewut eines ehemaligen Anwohners, der erst vor wenigen Jahren bewusst in die Fürther Kneipenstraße gezogen war, mutwillig Lebensgefühl und Tradition in einer Stadt vernichtet, das kann und darf der Freistaat Bayern nicht untätig hinnehmen."

Nach derzeitigem Stand der Dinge, so Rechtsreferent Christoph Maier am Mittag auf Nachfrage, sind die übrigen Freischankflächen in der Gustavstraße nicht vom früheren Ausschankstopp betroffen. Der Ex-Anwohner hat am Nachmittag auf Nachfrage der FN-Redaktion allerdings angekündigt, nach dem Erfolg weitere Anträge einzureichen, um auch auf anderen Freischankflächen ein vorgezogenes Bewirtungsende zu erreichen.

Immer wieder Ärger

Erst im Juli hatten die Wirte der Gustavstraße das traditionelle Weinfest in Fürth aufgrund eines ähnlichen Rechtsstreits abgesagt. Drei Anwohner hatten kurz zuvor per Gericht einen Ausschankstopp um 21.30 Uhr verfügt - die Stadt wollte die Besucher eigentlich bis 23 Uhr feiern lassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach erkannte damals jedoch "eine massive Störung der Nachtruhe" und gab den Klägern Recht.

Zuletzt hatte es in der Gustavstraße Ärger nach dem 5:1-Derbysieg der Fürther gegen den 1. FC Nürnberg gegeben. Wegen der anschließenden Feier der Fußballfans wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt eingereicht. Die Kommune hatte - im Falle eines Sieges der SpVgg - einen Außen-Ausschank bis 0.30 Uhr genehmigt. Die Klägerseite will jedoch erreichen, dass Feiern in der Gustavstraße nach wichtigen Spielen des Kleeblatts oder im Falle eines Aufstiegs nicht mehr genehmigt werden.

Der Streit um Veranstaltungen und Lärm in der Gustavstraße bleibt vorerst ein Dauerthema, mindestens noch bis Ende September. Dann steht ein sogenanntes Güterichterverfahren an: Hier sollen sich die Stadt Fürth und die Kläger aus der Altstadt auf ein generelles Veranstaltungskonzept einigen und einen Kompromiss finden, mit dem alle Beteiligten leben können.

 

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