"Reichsbürger" aus Pyrbaum muss hinter Gitter

8.8.2017, 15:11 Uhr
Im Frühjahr 2016 stoppte ihn die Polizei bei einer Routinekontrolle in Roth, im Januar 2017 verhängte das Amtsgericht Schwabach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis acht Monate Freiheitsstrafe.

© Patrick Seeger (dpa) Im Frühjahr 2016 stoppte ihn die Polizei bei einer Routinekontrolle in Roth, im Januar 2017 verhängte das Amtsgericht Schwabach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis acht Monate Freiheitsstrafe.

Die Ermittlungsgruppe "Wappen" der Kriminalpolizei Erding und die Staatsanwaltschaft München II hatten am 17. Juli bei einer Durchsuchung in Bayern den "Reichsbürger" Johann A. aus Pyrbaum ausfindig gemacht und fetsgenommen.

Gegen Johann A. lag seit dem 1. Juli ein sogenannter "Vollstreckungshaftbefehl" vor. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür haben bayerische Amts- und Landgerichte Johann A. in den letzten Jahren mehrfach verurteilt. Doch für den selbsternannten "Außenminister Bundesstaat Bayern" zählen Gerichtsurteile der Bundesrepublik nichts. Wie andere sogenannte "Reichsbürger" erkennt A. die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht an.

Jedenfalls trat er im Mai nicht zu einer dreimonatigen Haftstrafe an. Dennoch: Dass der 59-Jährige Mitte Juli von der Polizei in Mittelfranken aufgegriffen wurde, geschah eher zufällig. Denn "er war nicht dort, wo er vermutet wurde", ist aus Polizeikreisen zu erfahren.

Im Januar war A. von einer Schwabacher Amtsrichterin zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Diese, vom Landgericht Nürnberg bestätigte Strafe ist bis heute noch nicht rechtskräftig: A. habe Revision beim Bundesgerichtshof beantragt, wie es aus Justizkreisen heißt. Doch wenige Tage vor dem Prozess im Januar in Schwabach war A. wegen einer anderen Haftstrafe von der Polizei verhaftet worden. Und diese musste er tatsächlich absitzen. Das dauerte bis zur Entlassung am 18. Juni.

Amtsgericht: Bewährung macht keinen Sinn

In der Zwischenzeit aber war das Amtsgericht Neumarkt zu der Erkenntnis gelangt: Bewährung macht bei A. keinen Sinn. Schließlich hatte A. schon im Jahr 2015 dasselbe Delikt "Fahren ohne Führerschein" begangen. Wegen der Wiederholungstaten widerrief dieses Gericht die Bewährungsauflage für sein damaliges Urteil.

Doch inzwischen soll sich Johann A. schwererer Straftaten schuldig gemacht haben. Jedenfalls sucht die Erdinger Ermittlungsgruppe "Wappen" nach Beweisen für "gewerbsmäßigen Betrug, Amtsanmaßung, Urkundenfälschung", wie zu erfahren ist. Denn A. soll im "Bundesstaat Bayern, Rechtsstand zwei Tage vor Ausbruch des ersten Weltkriegs 1914", eine herausragende Rolle spielen. Jedenfalls wurde er am 2. Februar 2016 zum "Außenminister bestallt", wie eine "Urkunde" ausweist.