Anklage gegen Unfallfahrer von der Großen Straße erhoben

6.10.2014, 10:56 Uhr
Ein 27-Jähriger raste im Juni ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer über die Große Straße und fuhr eine 18-Jährige tot. Die Staatsanwaltschaft hat nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben.

© ToMa Ein 27-Jähriger raste im Juni ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer über die Große Straße und fuhr eine 18-Jährige tot. Die Staatsanwaltschaft hat nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben.

Dem jungen Mann wird zur Last gelegt, am 11. Juni anstatt der erlaubten 50 km/h mit 120 km/h über die Große Straße gerast zu sein. Als Grund vermutet die Staatsanwaltschaft, dass er "allein aus Spaß am zu schnellen Fahren und aus Angeberei" sein Auto derart beschleunigte. Bei seiner Fahrt war der Unfallverursacher außerdem betrunken und stand unter dem Einfluss von Drogen.

Eine 18-Jährige, die zum selben Zeitpunkt mit Inline-Skates über die Große Straße fuhr, hatte keine Chance. Das Auto des 27-Jährigen erfasste die junge Frau und schleuderte sie rund 50 Meter durch die Luft. Sie war sofort tot.

Die Polizei stellte bei der Kontrolle nach dem schrecklichen Unfall fest, dass der Mann nicht nur zu schnell, sondern dazu noch mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten BMW unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dies bewusst verschleiern wollte und deshalb an dem Pkw falsche Kennzeichen anbrachte.

Im Handschuhfach fanden die Ermittler außerdem noch eine ungeladene Schreckschusspistole, für deren Besitz der 27-Jährige keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte.

Das Video wird präsentiert von FrankenFernsehen.tv:

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann deshalb vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung, Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und Waffengesetz vor und hat Anklage erhoben.

Der mutmaßliche Täter verweigert bislang die Aussage. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben sieben Gutachter und 43 Zeugen vorweisen, die die einzelnen Anklagepunkte untermauern.

Nun muss das Amtsgericht Nürnberg entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und damit die Hauptverhandlung und das Hauptverfahren eröffnet werden können. Der 27-Jährige sitzt derweil weiter in Haft.

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