Rechtsfehler: Deniz K. aus der Haft entlassen

8.7.2013, 09:00 Uhr
In den vergangenen Monaten wurde immer wieder für die Freilassung von Deniz K. demonstriert, hier eine Kundgebung aus dem April dieses Jahres.

© Harald Sippel In den vergangenen Monaten wurde immer wieder für die Freilassung von Deniz K. demonstriert, hier eine Kundgebung aus dem April dieses Jahres.

Es war ein Fall, der von Beginn an zu polarisieren wusste: Im November 2012 wurde der damals 20-jährige Deniz K. zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. K. soll während einer Demonstration Polizisten mit einer angespitzten Fahnenstange angegriffen haben. Schon bei der Urteilsverkündung protestierten Unterstützer so lautstark, dass die Richter den Saal räumen ließen.

Nun gab das Landgericht Nürnberg-Fürth der Haftbeschwerde des Rechtsanwaltes von Deniz K., Iñigo Schmitt-Reinholtz, statt und setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Schmitt-Reinholtz prangerte besonders Rechtsfehler bei der Strafzumessung an. Der Bundesgerichtshof rügte bereits im Juni dieses Jahres, dass die Richter sich zu stark von den Familienverhältnissen des Angeklagten beeindrucken ließen.

Der Bruder von Deniz K. ist in Rheinland-Pfalz als Polizist tätig, genau das wurde dem Angeklagten in der Urteilsbegründung vorgehalten. "Betrachtet er auch seinen Bruder als Prügelknaben und beschimpft ihn als Bullen?", führten die Richter damals an. Nur, weil sein Bruder im Polizeidienst steht, seien von K. keine besonderen Pflichten zu erwarten, erklärte der Bundesgerichtshof damals. Auch der Grundsatz der Öffentlichkeit wurde nach Meinung der Anwälte verletzt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss sich erneut mit dem Fall und der Strafhöhe befassen.

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