Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Eilantrag abgelehnt! Cinecitta-Chef Weber scheitert mit Klage gegen die 2G-plus-Regel in Kinos

21.12.2021, 18:55 Uhr
Ist vor Gericht mit seinem Eilantrag gegen die 2G-plus-Regel gescheitert: Kinochef Wolfram Weber.

© Uwe Niklas Ist vor Gericht mit seinem Eilantrag gegen die 2G-plus-Regel gescheitert: Kinochef Wolfram Weber.

Anfang Dezember hatte Cinecittà-Betreiber Wolfram Weber beim Verwaltungsgericht in Ansbach einen Eilantrag auf Aufhebung der damals neuen 2G-Plus-Regel für Kinos gestellt. Der Grund: Er sieht darin eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie. Für die gilt bekanntlich in der aktuellen Corona-Zeit die 2G-Regel ohne zusätzlichen Schnelltest.

Zugleich wandte sich Weber gegen die in Kinos und Theatern geltende Auslastungsbestimmung, nach der nur ein Viertel der Saal-Plätze mit Zuschauern besetzt werden darf.

Hintergrund waren massive wirtschaftliche Einbrüche in seinem Haus. Um 80 Prozent waren die Besucherzahlen im Cinecittà, einem der größten Multiplex-Kinos im Land, seit Einführung der 2G-Plus-Regel zurückgegangen.

Keine Testpflicht für Geboosterte

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Webers Eilantrag abgelehnt. Die Erfolgsaussichten bei einem Hauptsache-Verfahren seien zwar „als offen zu bewerten“. Doch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung müssten „hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten“. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass für geboosterte Kinofans die zusätzliche Testpflicht inzwischen wegfalle.

Grundsätzlich in der Sache festlegen will sich der BayVGH im Rahmen des Eilverfahrens gleichwohl nicht: Es bestünden zwar gewisse Zweifel, ob die beanstandete 2G-Plus-Vorschrift mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei, heißt es in der Ablehnung. Denn der Verordnungsbegründung lasse sich nicht entnehmen, wieso die Gastronomie „bei grundsätzlicher Vergleichbarkeit der Betriebsarten anders als zum Beispiel Kinos zu beurteilen seien“. Dies zu klären, sei aber Sache eines Hauptsacheverfahrens.

Für das Cinecitta wie für andere Kinos stellt die 2G-plus-Regel eine enorme ökonomische Belastung dar.

Für das Cinecitta wie für andere Kinos stellt die 2G-plus-Regel eine enorme ökonomische Belastung dar. © Ralf Rödel

Weber ist selbstverständlich enttäuscht. „Wir hatten damit gerechnet, dass unsere Argumente stark genug sind. So wie viele andere Kino-Betreiber auch.“ Alle hätten auf einen Erfolg gehofft, erklärt er.
Dass es sich um eine „eklatante, bizarre Ungleichbehandlung“ handelt, daran hält er nach wie vor fest. Wenn es irgendwo ein Risiko gebe, dann doch eher in der Gastronomie als im Kino.

Vielmehr geht es nach seiner Meinung darum, zu impfen und zu boostern. Da habe es die bayerische Staatsregierung im September und Oktober versäumt, sich auf die kommende vierte Pandemie-Welle vorzubereiten.

"Elegante Lösung"

Die Absage seines Eilverfahrens sei jetzt eine elegante Lösung im Sinne des Gerichts, „mit der man der Regierung nicht in den Rücken fällt“, kommentiert er das Ablehnungsschreiben des BayVGH. So müsse nichts entschieden werden. Weber hätte nun die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren anzustreben. „Aber wenn dann erst in zwei, drei Jahren entschieden wird, haben wir auch nichts mehr davon“, sagt der Cinecittà-Chef. Er wird nicht weiter gegen die Regelung vorgehen, keinen Prozess anstrengen. „Damit müssen wir jetzt leben, wir wursteln uns weiter durch.“

Er habe zwar beobachtet, dass etliche Kino-Fans den zusätzlichen Schnelltest etwa für den neuen „Spider-Man“-Film gern durchziehen, „aber durch die Beschränkungen haben wir ein massives Problem, die Leute unterzubringen“. So kamen am vergangenen Samstag zwar 4000 Besucher ins Haus, das seien aber nicht einmal halb so viele wie an einem normalen Vorweihnachtssamstag.
Klar ist für Wolfram Weber, dass Kino weiterhin gefragt ist. „Die Unkenrufe, dass es neben Streaming keine Chance mehr hat – das ist definitiv Unsinn.“

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es keine Rechtsmittel.

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