Sechs Monate nach vollständiger Impfserie

Auffrischungs-Impfung: Dritte Spritze nun auch ab 60 möglich

Arno Stoffels

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07.09.2021, 15:14 Uhr
Eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus ist nun auch für Menschen ab 60 möglich.

© Sebastian Gollnow, dpa Eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus ist nun auch für Menschen ab 60 möglich.

Eine Auffrischungsimpfung bieten Impfzentren und niedergelassene Ärzte bisher beispielsweise für Menschen in Alten- und Pflegeheimen, bestimmte Patientengruppen, Menschen ab 80 Jahren und andere besonders schützenswerte Personen an.

Das soll sich künftig ändern. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat beschlossen, das Angebot auf Menschen über 60 Jahren auszuweiten.

Der bayerische Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzende Klaus Holetschek (CSU) sagte, dass künftig auch "Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren nach ärztlicher Beratung und individueller Entscheidung eine Drittimpfung wahrnehmen" können.

Frühestens nach sechs Monaten

Allerdings frühestens sechs Monate nach der ersten vollständigen Impfserie. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Prävention, weil für diese Gruppe ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf besteht. Damit öffnen wir die Tür für weitere Auffrischungsimpfungen“, so Holetschek.

Außerdem sollen auch den Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen für gefährdete Gruppen eine Drittimpfung angeboten werden.

Ebenso wie "jenen Berufsgruppen, die in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen", also beispielsweise medizinisches Personal, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams).“

Für die sogenannten Booster-Impfungen sind mRNA-Impfstoffe vorgesehen.

Erneuter Aufruf zur Impfung

Holetschek rief mit Blick auf den Herbst und Winter erneut alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich impfen zu lassen. "Gerade die, die noch zögern, sich überhaupt gegen Corona impfen zu lassen, sollten sich mit Blick auf die kommende Erkältungssaison jetzt einen Ruck geben und die Chance nutzen.“

Die Gesundheitsministerkonferenz erleichterte auch Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler. Bei einer Infektion muss, wie bereits für Bayern beschlossen, nicht mehr die ganze Klasse in Quarantäne.

Bei Schülerinnen und Schülern ohne Symptome, die als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, kann die Quarantäne bereits frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Nukleinsäuretest oder Antigenschnelltest aufgehoben werden.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sind von Test- und Quarantänepflichten ganz ausgenommen. Die Regelung der Quarantäne "mit Augenmaß" und der Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinderbetreuungseinrichtungen.

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