Spielverderber Verbotszone
Cannabis-Legalisierung: Gehen Polizisten in Nürnberg nun mit Waage und Maßband auf Streife?
04.04.2024, 05:00 Uhr
Seit dem 1. April ist es offiziell: Cannabis ist nun teilweise legalisiert. 25 Gramm Gras dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. In privaten Räumlichkeiten sind es sogar 50 Gramm. Und es darf gekifft werden, allerdings nur außerhalb sogenannter Verbotszonen.
Und diese Verbotszonen legen sich laut privaten Programmierern und den viralen "Bubatz-Karten" wie Spinnennetze über deutsche Großstädte. In der Nähe von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten darf nicht gekifft werden. Grund ist der Jugendschutz. Als Maßeinheit wurden 100 Meter Abstand beziehungsweise "nicht in Sichtweite" festgelegt. In Fußgängerzonen darf zudem zwischen 7 Uhr in der Früh und 20 Uhr am Abend nicht am Joint gezogen werden.
Während die sogenannte Teil-Legalisierung bei einigen große Begeisterungsstürme auslöste, ist es nun an der Polizei, die gesetzlichen Vorgaben und Verbote durchzusetzen. Und die Gesetzeshüter sind nicht ganz so begeistert, insbesondere, weil CSU-Ministerpräsident Markus Söder nicht müde wird zu betonen, dass Bayern besonders streng sein wolle in der Umsetzung der Regeln. "Wir halten uns an den Wortlaut des Gesetzes, aber wir wollen nicht in blinden Verfolgungseifer verfallen", sagt ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
Keine Macht den Drogen! Wir lehnen die Legalisierung von #Drogen entschieden ab. Mit dem #Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg. Leider hat das der #Bundesrat nicht gestoppt. #Bayern wird… pic.twitter.com/IxE4VvMNKl
— Markus Söder (@Markus_Soeder) March 22, 2024
Gehen Polizisten künftig also mit Waage und Maßband auf Streife, um Cannabis-Mengen und die Einhaltung von Verbotszonen zu überwachen?
"Es wird aber keine Checkpoints geben."
"Nein", betont der Sprecher aus Mittelfranken. Die Beamten würden wie gehabt auf Streife gehen. Die Kontrolle der Cannabis-Regeln werde darin integriert. Jugendschutz und Verkehrssicherheit stehe an erster Stelle.
Fällt während der Streife auf, dass Menschen in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulen und Co kiffen, werde kontrolliert, um den Anfangsverdacht zu prüfen. "Es wird aber keine Checkpoints geben", so der Sprecher. Die Polizisten würden sich in ihren Dienstbereichen gut auskennen und könnten so einschätzen, ob sich Kiffer innerhalb oder außerhalb einer Verbotszone befinden. Es werde auch nicht an jedem Spielplatz ein Beamter zur Kontrolle postiert werden, genauso wenig wie die Beamten an der Grenze zu Verbotszonen patrouillieren und auf Verstöße warten werden.
Ähnliches gilt für die Mengen: Führe jemand augenscheinlich eine zu große Menge Cannabis mit, werde auf dem Präsidium mithilfe einer Feinwaage gewogen. Der Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken zieht einen Vergleich zu Alkoholkontrollen: Man kontrolliere ja auch nicht auf gut Glück jedes Auto, sondern nur diejenigen, die zum Beispiel durch eine Fahrt in Schlangenlinien auf sich aufmerksam machten.
Polizei fürchtet Mehraufwand
Die genaue Umsetzung der Regelungen "ergibt sich dann aus dem Leben", so der Sprecher weiter. Will heißen: Wie die Gesetze letztendlich vor den Gerichten ausgelegt werden, wird sich zeigen, sobald es zu ersten Verhandlungen kommt. Und freilich: Für eine Anzeige braucht es dann belastbare Beweise, ob beim Kiffen wirklich gegen eine Verbotszone verstoßen wurde. Hierzu verfüge die Polizei aber über ausgeklügelte Messtechnik, ähnlich wie bei der Aufnahme von Autounfällen. "Nach und nach wird die Rechtssprechung die Beweisführung schärfen."
Die Dokumentation von Verstößen werde zu einem erheblichen Mehraufwand für die Beamten führen, befürchtet der Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
In den ersten Tagen seit der Teil-Legalisierung sei es aber bisher kaum zu Auffälligkeiten gekommen. "Die Welt hat sich nicht verändert", so der Sprecher. Um aussagekräftige Zahlen zu Verstößen ermitteln zu können, müsse noch einiges an Zeit ins Land gehen.
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