Kosmetikstudios dicht, Friseure auf: Kritik an Regel-Wirrwarr

10.12.2020, 18:15 Uhr
Friseure dürfen, Kosmetiker dürfen nicht. Warum ist das so?

© Manu Fernandez, dpa Friseure dürfen, Kosmetiker dürfen nicht. Warum ist das so?

Man könnte meinen, dass gepflegte Nägel und gepflegte Haare während einer globalen Pandemie als gleich wichtig oder gleich unwichtig angesehen werden. Doch während Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe seit Anfang November zu bleiben müssen, dürfen Friseure und Barbiere weiterarbeiten. Wieso ist das so?

In der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) steht: "Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr gilt Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4. 2Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt (zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios). 3Abweichend von Satz 2 sind Dienstleistungen des Friseurhandwerks unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zulässig."

Doch: Ist die körperliche Nähe bei einem Friseurbesuch nicht auch unabdingbar? So ist es, sagt zumindest die Handwerkskammer Mittelfranken. "Aufgrund der ungleichen Behandlung der unterschiedlichen Gewerke wurden wir bereits bei der bayerischen Staatsregierung und dem entscheidenden Gesundheitsministerium vorstellig," heißt es seitens der Pressestelle.

Beide Gewerke seien körpernahe tätig, hätten aber umfangreiche Hygienekonzepte erstellt. "Deswegen wäre unseres Erachtens eine Gleichbehandlung sachgerecht und angemessen," so die Handwerkskammer.

Abstand während der Behandlung?

Ein Grund für die Unterscheidung ist die sogenannte gesichtsnahe Behandlung. Bei kosmetischen Behandlungen im Gesicht sind die Kosmetiker wohl näher am Kunden als beim Friseur.

Im Saarland dürfen Kosmetikstudios unterdessen wieder öffnen. Auch aus der Kosmetikbranche waren dort einige Eilanträge beim zweiten Teil-Lock bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis einigten sich: Es ist nicht gerechtfertigt, Friseure und Kosmetiker unterschiedlich zu behandeln. Die Regeln unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland. So darf in Rheinland-Pfalz beispielsweise hygienische Hand- und Fußpflege durchgeführt werden, schreibt die Deutsche Handwerks Zeitung.

Ausnahmen der Regeln

Medizinisch notwendige Fußpflege und Podologie gelten in Bayern aus Ausnahme. Auch dürfen Kosmetikstudios offen haben, wenn dort nur Waren und Produkte verkauft werden. Ein Barbier, der beispielsweise nur Bartpflege - nicht aber Haarschnitte - macht, darf nicht öffnen.


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Im Nagelstudio von Huy Nguyen in der Altstadt St. Sebald lassen sich normalerweise 20 bis 30 Frauen am Tag die Nägel und Füße schön machen. Ein Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel gab es dort schon vor der Pandemie. Genauso wie die Nageldesignerinnen schon "vor Corona" nicht ohne Mundschutz arbeiteten.

Seit November ist der Laden zu - so wie schon im Frühjahr. Huy Ngyuen klingt am Telefon ein wenig resigniert. "Ich verstehe nicht, warum Friseure aufhaben dürfen und wir nicht," sagt er. Durch die Novemberhilfe erhält er pro Woche 75 Prozent des wöchentlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Dies würde aber wiederum mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. "Man muss aber auch für die private Wohnung, Versicherungen und den Kitaplatz zahlen," so der Geschäftsinhaber. "Die Fixkosten bleiben. Da bleibt trotz Überbrückungshilfe nicht mehr viel."

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