Übergangsfrist ist ausgelaufen

Gesetzesverschärfung: Welche Waffen bei der bayerischen Polizei abgegeben wurden

2.9.2021, 10:44 Uhr
Gesetzesverschärfung: Welche Waffen bei der bayerischen Polizei abgegeben wurden

© Holger Hollemann/dpa

Zum Beispiel einen Bürger im Kreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, der Ende vergangener Woche, also kurz vor dem Ende der zum 1. September ausgelaufenen einjährigen Übergangsfrist, drei sogenannte Pfeilabschussgeräte beim zuständigen Ordnungsamt abgegeben hat. Bei solchen Gerätschaften, die zum Teil wie Luftgewehre aussehen, wird die Antriebsenergie nicht wie bei einem Bogen oder einer Armbrust durch Muskelkraft erzeugt, sondern durch Druckluft oder Druckgas.

Unter anderem für solche Pfeilabschussgeräte ist nun eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig. Entweder der Besitzer beantragt diese Erlaubnis oder er überlässt das Gerät einem Berechtigen oder gibt es bei der zuständigen Behörde oder bei der Polizei ab. Auch für Dekorationswaffen mussten Betroffene in den vergangenen zwölf Monaten sogenannte Anzeigebescheinigungen beantragen, wenn sie diese Stücke legal behalten wollten.

„Früher reichte es, wenn der Lauf verschlossen worden war, aber mit einigem handwerklichem Geschick kann man den wieder aufbohren und die Waffe schussfähig machen", erklärt Michael Rieger, der verantwortliche Sachbearbeiter im Landratsamt Neumarkt. Nun müssen solche Dekowaffen, zum Teil Nachbildungen von bekannten Militärwaffen, von einem Fachmann irreversibel unbrauchbar gemacht werden, etwa durch das Schlitzen des Laufs. Ansonsten werden sie rechtlich wie scharfe Schusswaffen behandelt.

Terroranschläge von Paris waren der Auslöser

Die restriktiveren Bestimmungen hängen zusammen mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 überarbeitet worden war. Extremisten und potentiellen Gewalttätern soll der Zugang zu schussfähigen Waffen so schwer wie möglich gemacht werden - so die Intention der europaweiten Gesetzesänderung, die in Deutschland in dem besagten "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz" mündete.


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Betroffen davon sind auch Salutwaffen, die zum Beispiel von den Böllerschützen von Brauchtumsvereinen verwendet werden. Zwar können solche Waffen keine Projektile abschießen, dennoch können auch sie von der Gesetzesverschärfung betroffen sein, wenn ursprünglich verbotene Schusswaffen dafür umgebaut wurden.

Laut Jürgen Simon vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat das in Franken jedoch kaum praktische Relevanz. "Im südbayerischen Raum ist das schon eher vorstellbar, aber auch dort verwenden die sogenannten Gebirgsschützen Umbauten eines Karabiners, der ,scharf' ebenfalls keine verbotene Schusswaffe darstellt", erklärt der Behördensprecher. Seit dem 1. September 2020 seien 62 erlaubnispflichtige Waffen im Landratsamt abgegeben worden, doch laut Simon hatte keine davon einen Bezug zur jüngsten Waffengesetzänderung.

Strengere Bestimmungen auch für Waffenmagazine

Im Landratsamt Neumarkt hielten sich die diesbezüglichen Anfragen ebenfalls in Grenzen. Eine Salut- und eine Dekowaffe sind laut Michael Rieger während der Übergangsfrist abgegeben worden, für erheblich mehr Arbeit sorgte da der Umstand, dass auch manche Waffenkomponenten - in diesem Fall sogenannte große Magazine - von der Gesetzesverschärfung betroffen sind. "Groß" bedeutet bei Langwaffen Magazine für mehr als zehn und bei Kurz- beziehungsweise Faustfeuerwaffen für mehr als 20 Schuss Munition.


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"Da haben wir fast jeden Tag was auf den Schreibtisch gekriegt", berichtet Rieger, und auch im Landratsamt Erlangen-Höchstadt hatte die zuständige Abteilung einiges zu tun. Für mehr als 900 solcher "großen" Magazine wurde dort der Besitz angezeigt, doch wer diese Magazine nachweislich schon vor dem 13. Juni 2017 besessen hat, für den griff das neue Verbot aus Gründen des Bestandsschutzes nicht. Alle anderen Besitzer konnten entweder eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die Magazine kürzen oder sie bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben.

Zahlreiche Waffen schon vorher abgegeben

In den meisten Landkreisen in der Metropolregion nahm die Zahl der Anfragen und Anzeigen zum Ende der Übergangsfrist zwar merklich zu, doch zahlreiche Bürger hatten anscheinend schon die vorangegangenen Amnestieregelungen genutzt, um sich zu "entwaffnen". 2002, 2009 und 2017 war das deutsche Waffenrecht Zug um Zug verschärft worden, und unter anderem hatten zahlreiche Bürger in Bayern im Zuge dessen mehrere tausend illegale Schusswaffen abgegeben, die sie im Nachlass verstorbener Angehöriger gefunden hatten.

Auf jene Waffenbesitzer, die die jüngste Übergangsfrist ungenutzt verstreichen haben lassen, könnte in absehbarer Zeit Ungemach zukommen, denn die Umsetzung der neuen Richtlinien wird überprüft. "Kontrollen werden bei begründetem Verdacht oder auch anlasslos durchgeführt", erklärt Johannes Hölzel, Pressesprecher des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt. Und für Verstöße gegen die jüngsten Bestimmungen des Waffenrechts können empfindliche Bußgelder verhängt werden.


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