Freie Tage während der Periode

Menstruationsurlaub: In diesen Ländern gibt es ihn schon - auch eine Option für Deutschland?

15.1.2022, 12:13 Uhr
Starke Schmerzen während der Periode: In einigen Ländern gibt es dafür eine Art Sonderurlaub.

© pixabay Starke Schmerzen während der Periode: In einigen Ländern gibt es dafür eine Art Sonderurlaub.

Jeder Monatszyklus kann zur Qual werden: Laut eines Berichts der Techniker Krankenkasse sind die Regelschmerzen bei 10 von 100 Betroffenen so stark, dass sie jeden Monat für ein bis drei Tage nicht in der Lage seien, ihren normalen Alltag zu bewältigen. Dysmenorrhoe lautet die medizinische Bezeichnung dafür. Häufig bleibt dann nur die Krankschreibung.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass das auch anders geht. In einigen Ländern gibt es einen rechtlichen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub, abhängig vom Menstruationszyklus der Arbeitnehmer. Dabei muss es sich nicht um Urlaub im klassischen Sinne handeln, auch eine Aufstockung der Krankheitstage kann damit gemeint sein. Eine Regelung für garantiert freie Tage während der Menstruation gibt es aktuell beispielsweise in Südkorea, Indonesien, Taiwan, Sambia und Japan. In Südkorea bekommen Frauen sogar Geld ausgezahlt, wenn sie ihren Menstruationsurlaub nicht in Anspruch nehmen, meldet die Neue Zürcher Zeitung.

Europa hinkt hinterher

In Europa hat noch kein Land eine solche oder vergleichbare Ausnahme eingeführt, in Italien wurde 2017 ein entsprechender Gesetzesvorschlag, der drei Urlaubstage pro Menstruation vorgesehen hatte, diskutiert, aber abgelehnt. Auch in Deutschland ist der Menstruationsurlaub seit Jahren immer wieder Thema - und wird von Experten teils kritisch gesehen.

"Aus arbeitsrechtlicher Sicht raten wir, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln und auch gleich viel Urlaub zu gewähren", erklärt Ilka Schmitt, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist hierzulande im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Demnach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bei einer Sechs-Tage-Arbeitswoche (von Montag bis Samstag) mindestens 24 Werktage Urlaub. Abweichungen davon sind möglich, stehen aber juristisch auf wackeligen Beinen. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sei geregelt, dass niemand wegen des Geschlechts diskriminiert werden dürfe, gibt Schmitt zu bedenken.

Eine Regelung für Deutschland ist dementsprechend nicht in Sicht. Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) hatte sich 2020 für "menstruationsfreundlichere Arbeitsbedingungen" in Form von unbürokratischer Freistellung für Betroffene ausgesprochen. Männer seien dabei aber nicht benachteiligt, betont sie dem RND gegenüber.

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