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Die fünfte Jahreszeit geht langsam in die heiße Phase. Auch in Franken finden in diesem Jahr nach der Corona-Pause wieder zahlreiche Faschingsveranstaltungen statt. Doch gewisse Verkleidungen könnten schnell teuer werden.
Die Jecken stehen im Ruhrpott schon in den Startlöchern und auch in der Region zieht es die Narren an den Wochenenden zu Faschingspartys, Bällen und Umzügen. Ein kreatives Kostüm darf an Fasching natürlich nicht fehlen.
Doch es gibt tatsächlich Verkleidungen und Accessoires, die in Deutschland verboten sind. Das Tragen oder Hantieren damit könnte schnell teuer werden, bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.
Diese Faschingskostüme sind verboten
Unter anderem sind echt aussehende Uniformen nicht erlaubt. Wer sich als Polizist, Feuerwehrmann oder -frau oder SEK-Beamter verkleiden will, der muss sicherstellen, dass das Kostüm keine Ähnlichkeit mit einer echten Uniform hat. Der Grund ist simpel: Verwechslungen mit echten Beamten oder Rettungskräften sollen dadurch ausgeschlossen werden. Wollen echte Polizisten oder Feuerwehrler nach Dienstschluss noch mitfeiern, müssen sie ebenso ihre Uniformen gegen ein Kostüm tauschen, das deutlich von der Arbeitskleidung zu unterscheiden ist.
Außerdem verboten sind bestimmte Symbole, wie das Hakenkreuz, die Siegrune, die Triskele beziehungsweise das Dreibein sowie das Keltenkreuz und SS-Runen. Auch wenn der jeweilige Faschingsnarr das dahinterstehende Gedankengut nicht gut findet und dieses mit dem Kostüm nur veräppeln will, kann ein hohes Bußgeld drohen.
So heißt es in Paragraph 86a, dass bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger der terroristischer Organisationen, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich sind. Unter das Verbot fallen Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie Kennzeichen, die den genannten Symbolen zum Verwechseln ähnlich sind. Es gab bereits Fälle, in denen Personen eine Strafe von mehreren tausend Euro bezahlen mussten.
Auch echt wirkende Attrappen von Schwertern, Degen, Pistolen oder Maschinengewehren sind keine gute Wahl an Fasching. Diese täuschend echt aussehenden Nachbildungen werden als "Anscheinswaffen" bezeichnet. Wer diese in der Öffentlichkeit bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Strafe von bis zu 10.000 Euro, heißt es im Bußgeldkatalog.
Nicht verboten, aber kritische Faschingskostüme
Ebenso gibt es Faschingskostüme, die offiziell zwar nicht verboten sind, allerdings in der Öffentlichkeit eine gewisse Vorbelastung haben. Wer kein Fettnäpfchen riskieren will, sollte auch auf Blackfacing, Yellowfacing (Verkleidung als Chinese) oder ein Indianerkostüm verzichten, da diese immer wieder wegen Rassismus in der Kritik stehen. Auch eine Verkleidung als "Flüchtling", "Zigeuner" oder "Araber" ist nicht empfehlenswert. Unbedenklich sind dagegen Kostüme aus der Tier- oder Pflanzenwelt, aus Filmen und Serien und die allermeisten historischen Kostüme, zum Beispiel aus der Antike oder den Zwanzigerjahren.